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Kunstasyl 2008
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Michael Genner
Foto: Michael Genner Asyl in Not T Shirt jetzt kaufen! Nikolos Kuroshwili
Teil 3:
„Dublin“-Odyssee eines jungen Afrikaners:
Italien – Deutschland – Italien – Deutschland – Italien - Österreich...
 
Allam Y. stammt aus Darfur im Sudan. Er flüchtete 2003, mit 15 Jahren, zunächst in den Tschad, dann teils zu Fuß durch die Wüste nach Libyen und dann in einem Flüchtlingsboot über das Meer nach Italien. Dort fand er keinen Schutz. Nach ein paar Wochen warf man ihn aus dem Lager raus und drückte ihm ein Schreiben in die Hand: er müsse Italien sofort verlassen.
 
Er lebte dann mit anderen Flüchtlingen in einem Zeltlager bei Foggia, dann bei Syrakus, arbeitete schwarz auf Tomatenplantagen; zweimal sperrte die Polizei ihn ein und forderte ihn erneut auf, das Land zu verlassen. Nach zwei Jahren flüchtete er, nun 17jährig, nach Deutschland weiter.
 
Dort ging es ihm zunächst ganz gut, er stellte in Frankfurt einen Asylantrag, wurde in ein Kinderheim gebracht, hatte endlich ein Dach über dem Kopf, lernte deutsch – aber dann beschlossen die deutschen Behörden, daß Italien für ihn zuständig sei. So sieht es die berüchtigte „Dublin II-Verordnung“ vor.
 
Sie gaben ihm ein Papier, mit dem er (freiwillig und unbegleitet) ins Flugzeug stieg und nach Mailand flog. Aber die italienischen Behörden verweigerten ihm die Einreise und schoben ihn nach Deutschland zurück. Nach 20 Tagen schickten ihn die Deutschen wieder nach Italien, diesmal in Begleitung seiner Heimleiterin. Diesmal ließen ihn die Italiener herein, nahmen ihm sein weniges Geld weg und stellten ihn auf die Straße.
 
Irgendwie schlug er sich wieder nach Foggia durch, wurde nicht ins Lager gelassen, lebte einige Monate bei Syrakus mit anderen Illegalen, 50 Kilometer von der nächsten Stadt, ohne Strom und Wasser. Um Wasser zu holen, mussten sie 40 Minuten gehen. Dort traf ihn die deutsche Reporterin Carmen Te, die einen Dokumentarfilm über Flüchtlinge in Italien drehte. Sie interviewte ihn und gab ihm etwas Geld. Im Oktober 2006 flüchtete er nach Österreich.
 
Sein Asylantrag wurde wegen „Dublin“-Zuständigkeit Italiens zurückgewiesen. Allam kam in Schubhaft, trat in Hungerstreik, Polizisten fesselten ihn an Händen und Füßen mit einem Klebeband und brachten ihn zum Flugzeug. Er bat sie flehentlich, ihn nicht abzuschieben, sie schlugen ihn, er wandte sich verzweifelt an den Flugkapitän. Der weigerte sich, ihn mitzunehmen. Allam wurde in die Justizanstalt Korneuburg gebracht.
 
Die Polizisten sagten aus, er habe sie geschlagen... Allam wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu 12 Monaten Gefängnis (vier davon unbedingt) verurteilt. Während der Haft versuchte er zweimal, sich zu erhängen. Der Gefängnisseelsorger, Herr Dvorak, nahm sich seiner an und stellte den Kontakt zu mir her.
 
Allam stellte am Ende der Strafhaft einen neuen Asylantrag, ich übernahm seine Rechtsvertretung und erhob Berufung gegen den neuerlichen Dublinbescheid. Ich beantragte, Carmen Te als Zeugin zu befragen, ihren Film zum Beweis der menschenunwürdigen Zustände in Italien herbeizuschaffen und den italienischen Asylakt aus dem Jahre 2003 anzufordern.
 
Zu meiner freudigen Überraschung gab die Erstaufnahmestelle West der Berufung statt und erließ eine „Berufungsvorentscheidung“: Sie hob also ihren eigenen Bescheid auf. Der „Ermittlungsaufwand“ infolge meiner Anträge sei so groß, daß Österreich doch lieber vom „Selbsteintrittsrecht“ Gebrauch machen wolle...
 
Bald darauf kam es noch besser: Seelsorger Dvorak begleitete Allam zur Einvernahme über seine Fluchtgründe nach Traiskirchen. Mit Bescheid des Bundesasylamtes erhielt Allam im März 2008 Asyl!
 
Michael Genner, Asyl in Not
1090 Wien, Währingerstraße 59
Tel. 408 42 10, 0676 – 63 64 371
 
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Zweiter Teil:
Asyl für eine Journalistin aus Weißrußland
 
Frau B. war Journalistin und deckte Korruptionsaffären auf. Dem Regime des Präsidenten Lukaschenko war sie unbequem. Sie wurde bedroht, von Unbekannten überfallen und zusammengeschlagen. 
 
2003 fuhr sie in die Schweiz und unterstützte von dort aus die Opposition in ihrer Heimat; Interviews mit ihr erschienen in Schweizer Zeitungen. Auch nach Ablauf ihres Visums blieb sie dort, stellte aber keinen Asylantrag, denn sie fühlte sich in der Schweiz (wegen ihrer Veröffentlichungen) nicht sicher.
 
2006 fanden in Weißrußland Wahlen statt; Frau B. trat in der Hoffnung auf einen Regimewechsel die Heimreise an, machte in Wien Station – und erfuhr von Lukaschenkos Wiederwahl. Sie stellte in Traiskirchen einen Asylantrag, der zurückgewiesen wurde, weil die Schweiz ein sicherer Drittstaat sei.
           
Frau B. wurde in Schubhaft genommen, ein Psychiater im Polizeigefängnis stellte eine posttraumatische Belastungsstörung fest, hielt aber ihre Abschiebung für „vertretbar“. Unserer Berufung gab der UBAS statt. Frau B. wurde aus der Haft entlassen.
 
Aber das Asylamt lehnte nun ihren Asylantrag als „unglaubwürdig“ ab. Ihr Vorbringen (das sich über mehrere Protokollseiten erstreckte) sei „vage und oberflächlich“. Frau B. hatte ihre in der Schweiz erschienenen Interviews nicht nach Österreich mitgenommen. Statt bei den Schweizer Zeitungen anzufragen, vermeinte das Asylamt, das hätte sie selber (von Traiskirchen aus!) zu tun gehabt.
 
Im Berufungsverfahren halfen wir Frau B., mit ihren Schweizer Journalistenkollegen Kontakt zu finden. Von ihnen bekamen wir die Zeitungsausschnitte und schickten sie dem UBAS weiter.
 
Ich begleitete Frau B. zur Berufungsverhandlung nach Linz, wo sie Gelegenheit hatte, ausführlich über ihre Fluchtgründe zu sprechen. Ein vom UBAS beauftragter Sachverständiger hatte ihre Angaben vor Ort überprüft und für richtig befunden.
 
Inzwischen war auch ihre Tochter in Weißrußland Verfolgungen ausgesetzt, sodaß sie nach Tschechien flüchtete, wo sie einen Status erhielt, den die dortigen Behörden dem UBAS mit „something like non-refoulment“ erklärten. Ihr dortiges Asylverfahren dauert noch an.
 
Anfang 2008 gab der UBAS unserer Berufung statt. Frau B. erhielt Asyl. In Summe ein aufwändiges Verfahren, das die Zweitinstanz (mit unserer Hilfe) zu führen hatte, weil das Bundesasylamt zu faul oder zu unwillig gewesen war.
 
Michael Genner, Asyl in Not
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Fallberichte von Michael Genner, Asyl in Not
 
Erster Teil:
Happyend für eine Familie aus dem Iran - 12 Jahre nach der Flucht !  Asyl wegen Missionstätigkeit für die Glaubensgemeinschaft der Ahl-e Hagh
 
Familie N. ist 1996 aus dem Iran geflüchtet. Sie gehören zur Glaubensgemeinschaft der Ahl-e Hagh, die dem Mullahregime ein Dorn im Auge ist. Herr N. wurde deshalb verfolgt. Er reiste mit Frau und Kindern nach Wien (sie hatten Visa für Österreich, da sie jemand eingeladen hatte). Fluchtziel war aber Deutschland, dorthin zogen sie illegal weiter und stellten Asylanträge, die in allen Instanzen abgewiesen wurden.
 
Asylverfahren sind in Deutschland genauso ein Lotteriespiel wie in Österreich. Um nicht zu sagen: russisches Roulette... Der Familie drohte die Abschiebung; für Herrn N. hätte das den Tod bedeutet. Also flüchteten sie 1999 nach Österreich, stellten neue Asylanträge unter dem falschen Namen „T.“ und behaupteten, soeben direkt aus dem Iran gekommen zu sein. Ihre Fluchtursachen (von denen jedes Wort stimmt!) datierten sie auf 1999 um.
 
Eine Notlüge; hätten sie die Wahrheit gesagt, dann hätte man sie nach Deutschland zurückgeschickt, wo ihre Abschiebung in den Iran beschlossene Sache war.
 
Das Asylamt bemerkte nichts von dem Trick (in den auch wir nicht eingeweiht waren), lehnte aber die Asylanträge ab. Dem Beamten, Herrn P., kam irgend etwas spanisch vor... Er wusste nur noch nicht was. (Ich schätzte übrigens Herrn P. wie kaum einen anderen im Asylamt; aber damals nervte er mich mit seinem Spürsinn sehr. Später hielt er diesen Job wohl selbst nicht mehr aus; er wechselte zum UBAS als Länderreferent).
           
Unseren Berufungen gab UBAS-Mitglied Dr. Hofbauer nach einer mündlichen Verhandlung (2001), in der Herr „T.“ seine Fluchtgründe glaubhaft darlegte, statt. Asyl erhielt aber nur Herr „T.“, Frau und Kinder hingegen nur Abschiebeschutz.
 
Hofbauer meinte, ihnen drohe zwar Sippenhaftung, aber das sei kein Fluchtgrund im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention! Gegen dieses Fehlurteil erhob Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof; dieser stellte unmissverständlich fest, daß Sippenhaft selbstverständlich ein Asylgrund ist:
 
Es ist Verfolgung wegen Zugehörigkeit zu einer “sozialen Gruppe“ (in diesem Fall: der Familie), somit aus einem der fünf in der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Gründe ("Rasse", Religion, ethnische Zugehörigkeit, politische Gesinnung, soziale Gruppe).
 
Herr „T.“ trat nun relativ offen als Organisator der Ahl-e Hagh in Österreich auf, veranstaltete Konzerte und warb Mitglieder. Auch bisherige Muslime wechselten den Glauben. Die Gemeinschaft wuchs von 20 auf 200 an. Auf Missionierung steht im Iran der Tod. Aber Herr „T.“ fühlte sich sicher: Er hatte ja in Österreich Asyl.
 
Inzwischen ermittelte das Bundesasylamt. Herrn P. ließen seine Zweifel nicht ruhen; er fand heraus, daß Familie N. 1996 mit Visum nach Österreich gekommen und mit den „T.s“ identisch war... Das meldete er dem UBAS, Hofbauer nahm das Verfahren wieder auf. Er war tödlich beleidigt, weil Herr N. ihn angelogen hatte.
 
Was für ein Unsinn! Ich ärgerte mich auch, die N.’s hatten mir ja auch nicht die Wahrheit gesagt. Na und? Warum sollten sie mir vertrauen? Anfangs kannten sie mich kaum. Später dann, im Lauf des Verfahrens - ja natürlich, da hätten sie es mir sagen müssen. Aber ich ließ sie nicht fallen.
 
In der Verhandlung (2004) legte ich eine lange Liste von Zeugen für N.’s Nachfluchtgründe (seine Missionstätigkeit in Österreich) vor. Die Zeugen hatte ich mitgebracht, sie saßen im Wartezimmer. Aber Hofbauer befragte sie nicht. Er vertagte auf unbestimmte Zeit.
 
Dann vergingen dreieinhalb Jahre! Er ließ uns dunsten, weil er so gekränkt war.
 
Zum Glück waren die N.’s geduldige Klienten. Herr N. setzte seine Missionstätigkeit unbeirrt fort. Die Tochter und ein Sohn studieren an der Wiener Universität, der Jüngste geht zur Schule..
 
Im Februar 2008 war dann endlich die alles entscheidende UBAS-Verhandlung. Diesmal sagten unsere Zeugen aus (unter ihnen ein Ehepaar, das unter dem Einfluß N.’s vom Islam abgefallen war). Ich schrieb noch eine Stellungnahme und widerlegte einen deutschen Gutachter, der meinte, Ahl-e Hagh würden nicht verfolgt. Ende März erhielten wir die Bescheide: Familie N. hat Asyl.
 
Das heißt: bis auf den Sohn; der hatte noch nie ein eigenes Verfahren und muß daher jetzt erst einen Antrag stellen. Das werden wir auch noch schaffen. Ihnen allen viel Glück!
 
Michael Genner, Asyl in Not
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Wie wird es erst im Asylgerichtshof sein?
 
Frau G. aus Tschetschenien ist schwer traumatisiert. Ihre Psychotherapeutin vom Verein ASPIS (Zentrum für Opfer von Gewalt, Universität Klagenfurt) schreibt in einer Stellungnahme an den Unabhängigen Bundesasylsenat:
           
            „Frau G. hat in Tschetschenien unvorstellbar Schreckliches gesehen und erlebt. Sie hat nahe Angehörige verloren: den Bruder, den Vater und einen Neffen. Vom getöteten Bruder hat sie Leichenteile eingesammelt. 2001 wurde sie von mehreren Soldaten brutal geschlagen und vergewaltigt. Davon trug sie nicht nur körperliche Narben davon, sondern tiefe seelische Wunden. Aus Schamgefühl war es ihr nicht möglich, bei der Ersteinvernahme in Traiskirchen über die Vergewaltigung zu reden.
            „Sie leidet unter Konzentrationsstörungen, Depression und psychosomatischen Beschwerden. Sie nimmt regelmäßig Psychopharmaka und ist in psychiatrischer Behandlung. Sie braucht dringend einen ’sicheren Ort’, um sich dauerhafter erholen zu können. Die Psychotherapie wird in diesem Fall einer Extremtraumatisierung noch mindestens zwei Jahre dauern.“
 
Im „Unabhängigen“ Bundesasylsenat (UBAS) traf Frau G. auf eine Dr. Alexandra Schrefler-König, vormals Bedienstete des Innenministeriums, die anlässlich der Aufstockung des UBAS durch Liese Prokop Anfang 2006 in der Berufungsinstanz Unterschlupf fand.
            Schrefler-König meinte, in Frau G.’s Aussagen Widersprüche zu finden. Als ob das verwunderlich wäre bei einer Frau, der es psychisch so schlecht geht! Dabei streitet diese „Richterin“ gar nicht einmal ab, daß Frau G. vergewaltigt wurde: Dieses Ereignis sei „mit Sicherheit persönlich tragisch“, aber es „kann nicht Aufgabe des Asylwesens sein, vor allgemeinen Unglücksfolgen eines Bürgerkriegs zu schützen“...
 
Schrefler-König wies Frau G.’s Berufung ab. Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser hat gegen diesen Skandalbescheid eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof eingebracht, der die aufschiebende Wirkung zuerkannte, sodaß Frau G. einstweilen in Österreich bleiben darf.
 
Ab 1. Juli ist Asylwerbern der Weg zum Verwaltungsgerichtshof versperrt. So wurde es „mit breiter Mehrheit“ beschlossen. Die Schrefler-Königs im Asylgerichtshof haben dann freie Hand. Das glauben sie jedenfalls...
 
In einem anderen Verfahren hat Alexandra Schrefler-König mit einem (ihr offenbar ganz gut bekannten) Herren aus dem Bundesasylamt ihre (natürlich negative) Entscheidung abgesprochen. Und sich, einem Email zufolge, das dummerweise im Akt verblieb, bei diesem „lieben Nino“ dafür gerechtfertigt, daß sie den Pakt (aus formalen Gründen) nicht ganz einhalten konnte: „War also leider doch nicht so easy wie gedacht!!!! LG und schönen Abend! Alexandra“.
 
Solche (fast schon intimen) Absprachen zwischen Berufungs- und Erstbehörde sind absolut untragbar. Rechtsanwältin Mag. Nadja Lorenz, die das Email im Akt vorfand, hat diese Alexandra im damaligen Verfahren wegen Befangenheit abgelehnt.
 
Wir werden das in jedem weiteren Verfahren ebenfalls tun. Alexandra Schrefler-König ist als Mitglied des Asylgerichtshofs untragbar.
 
Michael Genner, Obmann von Asyl in Not
 
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Sie haben Platter nicht verdient.

Das wollten wir nicht! Wir wollten, dass er verschwindet. Aber nicht so und nicht dorthin. Er durfte sich nicht so sang- und klanglos davonstehlen. Der Kinderabschieber, Familienzerreißer hätte nach dem wohlverdienten Ende seiner Innenministerschaft hinter Gitter gehört – aber nicht ins schöne Land Tirol.

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Seit Anfang 2008 haben wir 23 Asylverfahren erwachsener Flüchtlinge (plus 17 Kinder) gewonnen: 12 Tschetschenen, 4 Iraner, 2 Armenier, 1 Afghane, 1 Iraker, 1 Kirgise, 1 Weißrussin und 1 Sudanese erhielten dank unserer konsequenten, parteiischen Rechtsvertretung Asyl. (Stand vom 20. Juni; Einzelfallbeschreibungen folgen in den nächsten Rundmails).

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Gleiche Rechte für alle !

Tag für Tag werden Menschenrechte gebrochen in diesem Land. Werden Familien auseinander gerissen, unschuldige Menschen hinter Gitter gesteckt. Werden Folteropfer in der Schubhaft neuerlich traumatisiert.

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Freitag 20.6., 13-17 Uhr, Albert Schweitzer Haus
Asyl in Not unterstützt den folgenden Aufruf von SOS Mitmensch:

Open Space Konferenz – Call for activities


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