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Achtung: neues Spendenkonto von Asyl in Not! Raiffeisen 32000 Kontonummer 5.943.139
Charity-Event zu Gunsten von Asyl in Not Freitag 18. Mai 2012, ab 20 Uhr bis 6 Uhr früh WUK, Währingerstraße 59, 1090 Wien MAINFLOOR Reggae/Dub/Jazz/HipHop/Breakbeat/Jungle-DnB Live: MOH & ONE WORLD REGGAE BAND SALAH ADDIN & FRIENDS NAKED VIBRATIONS DELIMAN & THE FIREMAN CREW ILL MINDZ (Def ill & Digga Mindz) Dj-Line: SLAP MENACE UNICS SPACEANT JUMBEE b2b GOODWOOD FOYER Funk/Soul/Reggae/Dancehall/Dubstep Dj-Line: MISCHGESCHICK // KALIFORNIA KURT FRUITICAL VIBES b2b TREASURE ISLE WEEDSBEAT support by DANNY RANKS HIGHLIGHT INTL. MONRAW // CITY WARRIORS Visuals: HERR NIEDA & SUBOPTIK Eintritt: 10 Euro Vorverkauf (www.wienxtra.at) 12 Euro Abendkasse Der Erlös dient zur Gänze der weiteren Arbeit von Asyl in Not Spendenkonto: Raiffeisen (BLZ 32000), Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not
http://www.jetztzeichensetzen.at/
Feier zum Tag der Befreiung vom Nazifaschismus Dienstag 8.5., 17 Uhr Wien, Heldenplatz
Der Bartenstein-Erlaß und seine Folgen Auf Grund der langsamen Bearbeitung anstehender Asylverfahren leben in Österreich seit Jahren ständig an die 15.000 Asylwerber. Auf Grund eines Erlasses von Minister Bartenstein aus dem Jahr 2004 ist es ihnen aber, mit einigen Ausnahmen (Saisongewerbe), nicht erlaubt, in der Zeit, in der sie auf den Ausgang ihres Verfahrens warten, einer angemeldeten unselbständigen Beschäftigung nachzugehen. Wie die Erfahrung zeigt, arbeiten aber die meisten von ihnen trotzdem. Und zwar schwarz! Was aber eigentlich niemand wirklich verwundert, denn es ist ja auch nicht anzunehmen, dass erwachsene gesunde Menschen jahrelang, tagein tagaus in ihren Notunterkünften herumliegen und nichts tun. Sie verkaufen aber nicht, wie es uns Kronen Zeitung und Ähnliches weismachen wollen, Drogen (außer vielleicht ein paar wenige), sondern (und das sind mehr als 99%) sie finden ihre Arbeitsplätze in den Branchen Tourismus, Landwirtschaft, Bau und Reinigung. Der österreichischen Wirtschaft stehen also ständig an die 10.000 Arbeitskräfte zur Verfügung, die die Unternehmer ohne rechtliche Grundlagen nach Bedarf einstellen und entlassen. Was aber noch gravierender ist: Das sind billige Arbeitskräfte, weil für sie weder Sozialversicherung noch sonstige Abgaben bezahlt werden. Wenn man bei diesen Arbeitern von einem ungefähren Monatslohn von (hoch geschätzt) 1000 Euro netto ausgeht, errechnet sich daraus eine jährlich Summe von fast 50 Millionen Euro an nicht bezahlten Sozialversicherungen und ungefähr 15 Millionen Euro an Steuern, die dem Staat entgehen. Die österreichische Wirtschaft spart sich also auf Kosten der Steuerzahler durch die illegale Beschäftigung von Asylwerbern ca. 65 Millionen Euro jährlich. Gleichzeitig geben Bund und Ländern ungefähr 80 Millionen Euro jährlich für Grundversorgung und Unterbringung dieser Asylwerber aus. Das wäre nicht zu bezahlen, wenn sie legal beschäftigt sind! Die Betroffenen beklagen sich nicht. Erstens fürchten sie, dass das die Entscheidung in ihrem Verfahren negativ beeinflussen könnte und zweitens bekommen sie auf diese Art ja beides, Grundversorgung und Lohn. Sozialversichert sind sie als Asylwerber ja ohnehin. Alles in allem kostet die Tatsache, dass Asylwerber in Österreich nicht legal arbeiten dürfen, den Staat daher ungefähr 145 Millionen jährlich. Ab 2004 gerechnet, haben wir Steuerzahler also - auf Grund des Erlasses von Herrn Minister Bartenstein - unsere Wirtschaft mit ziemlich genau 1 Milliarde Euro subventioniert! Diese Zahlen sind dem Sozialminister, der Finanzministerin, dem Gewerkschaftspräsidenten und auch dem Parteiobmann der FPÖ natürlich bekannt. Aber frei nach dem Motto: „Geht’s der Wirtschaft gut, geht’s den Parteien gut“! Und wie wir auf Grund der Berichte aus den laufenden parlamentarischen Untersuchungsausschüssen vermuten, hat wahrscheinlich niemand von denen ein ehrliches Interesse daran, sich mit den betroffenen Wirtschaftsunternehmen anzulegen. Wir werden also auch in Zukunft von diesen Politikern zu hören bekommen, dass es für unseren Arbeitsmarkt nicht verkraftbar ist, wenn Asylwerber bei uns legal arbeiten dürfen… Und die Asylerfahren werden weiter solange dauern wie bisher, damit der heimischen Wirtschaft auch in den nächsten Jahren noch 10.000 billige und willige Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Mag. Norbert Doubek Geschäftsführer von Asyl in Not Spendenkonto: Raiffeisen (BLZ 32000), Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not
Asylrichter Nikolas Bracher hat Willkür geübt. (Aber er ist kein Lügner, sondern ein ehrlicher Mann…) Richter Nikolas Bracher (Asylgerichtshof Linz) wollte einen kurdischen Flüchtling, ein schwer traumatisiertes Folteropfer, in die Türkei ausweisen. Dieses Skandal-Erkenntnis ist nun aufgehoben. Unser Dank gilt Rechtsanwalt Herbert Pochieser, der das wichtige Verfahren gewonnen hat. (VfGH U 2516/11-8, 5. März 2012). Herr K., Kurde aus der Türkei, war 1993 als Anhänger der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach bedingter Entlassung (2010) hätte er seinen Wehrdienst ableisten müssen. Dem entzog er sich durch Flucht nach Österreich. Als ehemaliger PKK-Sträfling müßte er nämlich beim türkischen Militär unmenschliche Behandlung durch seine Vorgesetzten befürchten. Außerdem hatte er nicht die geringste Absicht, dem Staat zu dienen, der sein Volk unterdrückt. Herr K. war in der türkischen Haft immer wieder gefoltert worden. Einige Male war er in den Hungerstreik getreten. Seine Gesundheit ist zerrüttet. Ein sechsseitiger Befund der Therapeutin Dr. Ledebur (Verein „Hemayat“) beschreibt ausführlich seine Symptome und diagnostiziert eine "komplexe posttraumatische Belastungsstörung zu Folge serieller Traumatisierung in Gefangenschaft". Diesen Befund legte ich zusammen mit einem erläuternden Schriftsatz dem Asylgerichtshof vor. Ebenso eine handschriftliche Ergänzung von Herrn K. selbst, worin er unter anderem über kurdische Soldaten berichtete, die beim türkischen Militär ermordet worden waren. Ohne Verhandlung und ohne weitere Ermittlungen wies Asylrichter Bracher K.‘s Beschwerde ab. Als Begründung meinte er sinngemäß, Militärdienst müsse jeder machen; daß K. dort etwas passieren würde, sei nicht hinreichend wahrscheinlich. Weiters schrieb er, im Befund von Frau Dr. Ledebur, den ich vorgelegt hatte, befinde sich die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht. Im Dezember 2011 griff ich Richter Bracher in einer Aussendung per Internet unter dem Titel „Asylgerichtshof Linz: Verwahrlosung der Judikatur“ öffentlich an (http://www.asyl-in-not.org/php/asylgerichtshof_linz,12304,29151.html), worauf dieser Protest-Mails erboster LeserInnen bekam. Bracher schickte mir seinerseits ein E-Mail und warf mir vor, die Judikatur nicht zu kennen. Seine Kammer habe „in zahllosen Fällen“ (als ob es dadurch besser würde!) entschieden, daß die Wehrdienstentziehung in der Türkei „per se“ kein Asylgrund sei. Diese Judikatur sei „nicht Ausdruck eines unmenschlichen Asylsystems in Österreich oder gar richterlicher Willkür“, sondern entspreche auch der bundesdeutschen Judikatur. Bracher weiter im O-Ton: „Sollte Ihnen selbst - als langjährigem Berater von Asylwerbern - dies nicht geläufig sein, so empfiehlt es sich, dass Sie sich im Hinblick auf Ihre Tätigkeit als Berater mit diesem Umstand vertraut machen. Wollten Sie aber entgegen besseres Wissen die Entscheidungsbegründung im gg. Fall als abwegig darstellen, so würden Sie sich wohl dem begründeten Verdacht der Irreführung Ihrer Leser aussetzen.“ Zuletzt verlangte Bracher von mir eine Entschuldigung, weil ich seine Behauptung, im Befund Dr. Ledeburs stehe nichts von posttraumatischer Belastungsstörung, als „freche Lüge“ bezeichnet hatte. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nun der Beschwerde von Rechtsanwalt Herbert Pochieser stattgegeben und Brachers Erkenntnis behoben. Und zwar mit der ausdrücklichen Begründung, daß der Fall dieses besonders exponierten Asylwerbers eben nicht mit dem eines gewöhnlichen Wehrdienstverweigerers zu vergleichen sei. Dem belangten Asylgerichtshof, so der VfGH, sei „willkürliches Vorgehen vorzuwerfen“. Herr K. werde somit in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt. Herr K. sei nämlich auf dem Höhepunkt des Konflikts zwischen türkischem Staat und PKK für sechzehn Jahre inhaftiert worden. „Auf die Frage, inwieweit speziell dem Beschwerdeführer in dieser exponierten Stellung im Fall eines drohenden Strafverfahrens wegen Militärdienstverweigerung oder bei Ableistung seines Militärdienstes womöglich Verfolgungshandlungen asylrelevanter Eingriffsintensität drohen, wird in keiner Weise näher eingegangen“, rügt der VfGH. Der Asylgerichtshof habe keine eigenen Ermittlungen angestellt, sondern sich nur auf die vom Bundesasylamt benutzten Länderberichte gestützt und lasse daher „auch ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren vermissen“. „Ein willkürliches Vorgehen“, erläutert der VfGH, „liegt insbesondere dann vor, wenn die Behörde den Bescheid mit Ausführungen begründet, denen jeglicher Begründungswert fehlt.“ Wir empfehlen Richter Bracher nachdrücklich, sich mit dieser Judikatur vertraut zu machen. P.S.: … Aber gelogen hat er nicht … Inzwischen haben wir durch Akteneinsicht festgestellt, daß im Akt des Asylgerichtshofes exakt jene Seiten des Befundes von Frau Dr. Ledebur fehlen, auf denen die posttraumatische Belastungsstörung ausdrücklich diagnostiziert wurde. Es handelt sich um die Seiten 4 und 5. Vielleicht sind sie beim Faxen nicht durchgegangen. Es befinden sich nur die Seiten 1, 2, 3 und 6 dieses Befundes im Akt; die Seiten sind groß und deutlich nummeriert. Richter Bracher war es daher (einfache Grundkenntnisse des Zählens von eins bis sechs vorausgesetzt) denn doch zumutbar, von sich aus zu erkennen, daß die in meinem Schriftsatz ausdrücklich erwähnte Diagnose wohl auf einer der fehlenden Seiten stand, und mich höflich um deren Nachreichung zu ersuchen. Daß er dies unterlassen hat, ist ein weiterer Verstoß gegen seine Ermittlungspflicht. Richter Bracher ist also kein Lügner, diesen Vorwurf nehme ich zurück; aber er hat das Verfahren extrem mangelhaft und pflichtwidrig geführt, was für unseren Mandanten neuerlich Haft, Folter und vielleicht den Tod zur Folge haben konnte. In seinem E-Mail an mich schreibt Bracher übrigens, „dass selbst das Aktenkundigsein einer solchen Diagnose nichts am Gesamtergebnis geändert haben würde“. Und das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen: Auch im Wissen um die schwere Traumatisierung dieses unglücklichen Menschen, der für seine Gesinnung jahrelang im Gefängnis gesessen ist und gefoltert wurde, hätte er ihn bedenkenlos in die Hände seiner Verfolger überstellt. Richter Bracher ist kein Lügner, sondern ein ehrlicher Mann. Er trägt seine Gesinnung offen zur Schau… Michael Genner Obmann von Asyl in Not Spendenkonto: Raiffeisen (BLZ 32000), Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not
Vor kurzem erst haben wir von der neuen Praxis des Bundesasylamts berichtet, aus Afghanistan Geflohene in das zerstörte Land am Hindukusch abzuschieben. So wurde einem Asylwerber dort etwa jüngst die Glaubwürdigkeit abgesprochen, da nicht vorstellbar sei, dass Taliban jemanden auf offener Straße entführen können.
Asyl in Not dankt allen, die an unserer Kundgebung vor dem Flüchtlingshaus Nußdorferstraße teilgenommen haben. Es war eine schöne, kämpferische Aktion. Besonders freuen wir uns über die Teilnahme und Redebeiträge von Betroffenen: Flüchtlinge aus Afghanistan, auf Pakistan und afrikanischen Ländern haben sich auch von einer Atmosphäre der Einschüchterung, der Asylsuchende ausgesetzt sind, nicht einschüchtern lassen. Der Kampf geht weiter!
KEINE SCHUBHAFT !
KEINE ABSCHIEBUNGEN ! Das Flüchtlingshaus Nußdorferstraße war einmal ein Integrationsheim für anerkannte Flüchtlinge und galt als Vorzeigeprojekt. Jetzt wird es in ein Abschiebezentrum verwandelt.
Die Flüchtlingszahlen steigen wieder einmal. Der Bedarf an professioneller, parteiischer Rechtsberatung steigt daher ebenso.
Letzte Woche brach für Herrn Abdollah eine Welt zusammen: Nach Jahren des Verfahrens und unzähligen Behördengängen entschied der Asylgerichtshof, dass er nach Afghanistan zurückzukehren hat.
Erste auszugsweise positive Meldungen von unseren juristischen Erfolgen in diesem Jahr: Mit dem Stichtag 20.03.2012 haben wir bereits für 18 Personen den Status als Flüchtlinge erhalten, acht Personen leben nun als subsidiär Schutzberechtigte in Österreich und 18 Personen haben nach langer Verfahrensdauer und durch gute Integration den sogenannten „humanitären Aufenthalt“ bekommen.
Judith Ruderstaller (Asyl in Not) im "STANDARD": Dublin-Abschiebungen nach Ungarn verlagert. Innenministerium "läßt sich Hintertürchen offen". Asylsuchende in Ungarn in Handschellen und an der Leine! Mißhandlungen durch das Wachpersonal. Spendenkonto: Raiffeisen (BLZ 32000), Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not
Sprachenvielfalt und Demokratie
Wien ist keine deutsche Stadt. Und war es auch in der Geschichte so gut wie nie. Lange Zeit war tschechisch eine der Wiener Landessprachen. Gegen die tschechische Volksgruppe richtete sich um 1900 eine wüste Eindeutschungskampagne.
Ich mag darüber gar nichts schreiben, es widert mich zu sehr an. Aber wir haben es jetzt schwarz auf weiß: FP-Strache verbreitet auf Facebook offenkundige Propagandalügen der Neonazis. Er hetzt mit frei erfundenen Ziffern, die einem Naziflugblatt entstammen, gegen Flüchtlinge. Wie lange bleibt das ungestraft? Und – wundert das noch irgendwen?
Tausende Menschen haben am 27. Jänner auf dem Heldenplatz gegen den WKR-Ball demonstriert. Es war schon ein großer Fortschritt, daß die Kundgebung dort stattfinden durfte; in vergangenen Jahren wurden die antifaschistischen Demonstrationen von der Polizei verboten und gewaltsam aufgelöst.
Oder: Mikl-Leitner auf Strassers Spuren
Eines muß man dem Innenministerium lassen: Es gibt dort Leute mit Phantasie. Sie wissen, was Asylsuchende so machen, wenn man ihnen Geld in die Hand drückt. 40 Euro im Monat bekommen sie Taschengeld. Damit kann man große Sprünge machen. Sicher schicken das die Leute nach Afghanistan! |
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