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20. Juni - Weltflüchtlingstag

Österreich ist kein Asylland mehr. Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde durch das Dublin-System weitgehend außer Kraft gesetzt.

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Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention ist, wer sich aus wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, seiner Volkszugehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder seiner politischen Meinung außerhalb seines Landes befindet. In der Genfer Konvention steht nicht von Drittstaaten, nichts von Dublin. Sondern: Jeder, der diese Kriterien erfüllt, hat Anspruch auf Asyl.
 
Österreich hält sich daran längst nicht mehr. Immer neue Barrieren wurden errichtet, um den Zugang zum Asylverfahren zu verhindern. Auch die am meisten Verfolgten, die Traumatisierten und Folteropfer, werden sofort nach ihrer Ankunft in Schubhaft genommen.
 
Prokops Pressesprecher Rauch leugnet das in seiner heutigen Presseerklärung. Er bestreitet, daß schwer Traumatisierte in Schubhaft sitzen. Er führt einmal mehr die Öffentlichkeit irre.
 
In Eisenstadt sitzt noch immer der schwer traumatisierte Islam A. aus Tschetschenien; er ist seit zwei Monaten eingesperrt. Ein Experte für Folteropfer hat bei ihm eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert.
 
Herr A. wurde mittlerweile auch einem amtsärztlichen Psychiater vorgeführt. Dieser stellte fest, daß die Abschiebung derzeit einer unmenschlichen Behandlung gleichkäme, weil sie eine unzumutbare Verschlechterung des Gesundheitszustandes herbeiführen würde. Er meinte aber, man könne Herr A. durch eine „antidepressive Therapie“ bis 1. Juli, also binnen einiger Wochen, abschiebefähig machen.
 
Das Bundesasylamt erließ am 1. Juni einen Dublinbescheid und schob den Vollzug bis 1. Juli auf... Dagegen haben wir Berufung erhoben und – wegen Haftunfähigkeit - eine zweite Haftbeschwerde eingebracht.
 
Der Psychiater hat ihm Medikamente verschrieben, die offenbar zu nichts nützen als ihn ruhig zu stellen. Ich habe ihm geraten, sie nicht zu nehmen; wir werden alles tun, was in unseren Kräften steht, damit er freigelassen wird.
 
Sein neugeborenes Kind durfte er einmal sehen: Nach der Einvernahme in Traiskirchen - auf dem Gang, wo seine Frau mit dem Baby wartete; der Gendarm, den ich darum bat, hatte Mitleid und ließ ihn ein paar Minuten dort, bevor er ihn ins Gefängnis zurückbrachte.
 
Das ist Österreich, das Land mit dem „fairsten Asylverfahren“, wie Herr Rauch sich auszudrücken beliebt. Für die Flüchtlinge sind die Menschenrechte in Österreich abgeschafft.
 
Liebe Leserinnen und Leser, schreiben Sie an Prokop und Rauch (ministerbuero@bmi.gv.at); sagen Sie Ihnen, daß Sie ihnen nichts mehr glauben; verlangen Sie, daß Herr A. freigelassen wird.
 
Michael Genner
Asyl in Not
 
Währingerstraße 59
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Tel.: 408 42 10-15, 0676 – 63 64 371
 
 
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