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Asyl für einen unbequemen Zeugen

Wäre Prokops Gesetz schon in Kraft, würde er abgeschoben – in den Tod.
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Wir haben ein Musterverfahren erfolgreich zu Ende geführt: Vaha Banjaev, Obmann der Vereinigung tschetschenischer Gefangener der Konzentrations- und Filtrationslager, hat endlich Asyl erhalten.

Österreich hatte ihn zweimal in die Slowakei deportiert, einen nicht sicheren „Dublinstaat“, wo der russische Geheimdienst sein Unwesen treibt und die Anerkennungsquote bei knapp über Null liegt. Abgeschoben, in frecher Missachtung des geltenden Rechts – ohne Folter- und Traumauntersuchung. Obwohl jeder – auch ohne medizinische Fachkenntnis – auf den ersten Blick sieht, dass ihm ein Stück vom linken Ohr abgeschnitten worden ist.

Vaha hat noch andere Narben an seinem Körper. Er wurde mit 25 anderen Gefangenen in einem „Filtrationslager“ an die Wand gestellt und niedergeschossen. Nur vier, unter ihnen Vaha, überlebten schwer verletzt. Er wurde vom Roten Kreuz nach Amerika gebracht und in Boston operiert. Eine Zeitlang saß er im Rollstuhl; an einige Monate in seinem Leben hat er keine Erinnerung.

Nach dem Sieg der Tschetschenen im ersten Krieg kehrte er, halbwegs genesen, in seine Heimat zurück und gründete den Verein ehemaliger Gefangener, der ein Archiv einrichtete und die Kriegsverbrechen der russischen Besatzungsmacht aufzuarbeiten begann.

Als die Russen wiederkamen, flüchtete Vaha, da Putins Geheimdienst ein Attentat auf ihn plante, zunächst nach Straßburg, wo er beim Europarat gegen den Völkermord protestierte. Er wollte damals kein Asyl, sondern seine Arbeit in der Nähe seines Heimatlandes fortsetzen; er übersiedelte mit seinem Büro nach Baku (Aserbaidschan) - bis der russische Geheimdienst ihm auch dort nachstellte.

Vaha flüchtete daher nach Österreich. Sein Asylantrag wurde ohne ärztliche Untersuchung zurückgewiesen. Abgeschoben in die Slowakei, die eben damals eine Reihe tschetschenischer Flüchtlinge via Ukraine nach Russland deportierte.

Ich lernte Vaha Banjaev am Bahnhof in Bratislava kennen, nach der ersten Abschiebung. Ich war rübergefahren, um eine tschetschenische Familie nach Österreich zurückzuholen, da der UBAS ihren „Dublin“-Bescheid behoben hatte.

Vaha sprach bei diesem Treffen nicht über seine eigenen Probleme; er war gekommen, um mich über die Lage der tschetschenischen Flüchtlinge in der Slowakei zu informieren, die ständig in Gefahr sind, ihren Verfolgern ausgeliefert zu werden. Ich sollte darüber berichten; er versprach, mir Material zu liefern.

Bald darauf erfuhr ich, daß er in Wien am Hernalser Gürtel in Schubhaft saß. Er hatte es wieder versucht; an der Grenze hatten sie ihn gefangen. Er hatte eine Liste bei sich mit den Daten elf tschetschenischer Flüchtlinge, die von Juni bis August 2004 aus der Slowakei in die Ukraine und von dort weiter nach Russland abgeschoben worden waren. Diese Liste wollte er mir bringen.

Ich beantragte die Fortsetzung des eingestellten Asylverfahrens. Aber die Polizei war schneller. Vaha wurde zum zweiten Mal abgeschoben und in ein slowakisches Lager gebracht. Wo er allerdings nicht lange blieb. Nach Russland ausgeliefert zu werden, hatte er keine Lust. Nach ein paar Wochen war er wieder in Wien.

Diesmal brachten wir ihn in einer privaten Wohnung unter. Wie erinnerlich, hatte SOS Mitmensch dazu aufgerufen, Flüchtlinge privat unter Schutz zu stellen. Wegen dieses Aufrufs konstruierte die Strasserpolizei eine Strafanzeige gegen Rechtsanwältin Nadja Lorenz, die Obfrau von SOS Mitmensch, wegen „Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze“; diese Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft fallengelassen.

Ich fuhr mit Vaha zu einem Arzt in einem Wiener Spital, der die „Stanzverletzung“ am Ohr und andere Folterspuren bescheinigte. Den Befund schickte ich an den UBAS, der daraufhin den skandalösen Traiskirchner Bescheid behob.

Anfang Juli 2005 begleitete ich Vaha Banjaev zur Einvernahme ins Bundesasylamt Wien. Dort hatte er endlich Gelegenheit, seine Lebensgeschichte zu erzählen; und jetzt ging es ganz schnell: nur ein paar Tage später erhielt ich den positiven Bescheid.

Nächstes Jahr wäre das nicht mehr möglich. Die Ausnahmeklausel für Folteropfer ist aus dem Gesetz gestrichen. Auch für Menschen, die so viel mitgemacht haben wie Vaha Banjaev, wird in Österreich dann kein Platz mehr sein. Sie werden ab 1. Jänner 2006 gnadenlos deportiert. In Länder wie die Slowakei, die Tschetschenen kein Asyl gewährt, sondern sie nach Russland weiterschiebt.

Wir werden daher – auch mit Hilfe von Vaha Banjaev – dokumentieren, wie die Slowakei (in ihrer Doppelrolle als Vorfeld der Festung Europa und als Marionette des russischen Geheimdienstes zugleich) mit Flüchtlingen umgeht. Hier ein Auszug aus seinem ersten, im Sommer 2004 verfassten Bericht:


 Flüchtlinge in der Slowakei

  „Am 22. Juni 2004 haben Grenzbeamte in der Ortschaft Zboj (Slowakische Republik) die beiden Flüchtlinge Magamed B., geboren 1981, und Asvadi B., geboren 1984, über eine ukrainische Spezialeinheit den russischen Behörden überstellt. Bis heute wissen ihre Angehörigen nicht, wo sich die beiden befinden.

Am 10. August 2004 wurde die tschetschenische Flüchtlingsfrau Zarema S., geboren 1976, aus der Slowakischen Republik in die Hände einer ukrainischen Spezialeinheit überstellt; in der Folge schob man sie aus der Ukraine nach Russland weiter, wo sie derzeit im Gefängnis in Rostov inhaftiert ist. Laut mir vorliegenden Informationen wird sie dort mißhandelt und gefoltert, werden alle ihre Rechte gebrochen, um sie zu Geständnissen zu zwingen. (...)“

Soweit fürs erste; weitere Informationen werden folgen. Diesmal ist es für Vaha Banjaev gut ausgegangen. Wäre Prokops Gesetz schon in Kraft, würde er vielleicht nicht mehr leben. Und viele seiner Leidensgenossen ebenso.

Dieses Schandgesetz muß weg. Und weg müssen auch jene Politiker, die es beschlossen haben. Für sie gibt es in einer demokratischen Republik keinen Platz.

Michael Genner
Asyl in Not

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