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Strassers Antiasylgesetz kommt erst im Herbst ins Parlament. Am Inhalt hat sich nichts geändert: Auch nach dem neuen Entwurf sollen Asylwerber im laufenden Verfahren abgeschoben werden können, soll das Neuerungsverbot die Feststellung der materiellen Wahrheit durch den Unabhängigen Bundesasylsenat sabotieren. Der Kampf geht also weiter. Wir halten den Kurs.
Mit gewohntem Zynismus verkündet Herr Strasser, die Leidtragenden der Verzögerung würden die Asylwerber sein. Denn ohne sein neues Gesetz würden sie auch weiterhin nicht in Bundesbetreuung genommen ("Die Presse", 28.6.). Bundesbetreuung für alle, wie sie von den Richtlinien der Europäischen Union vorgeschrieben wird, soll es nämlich erst dann geben, wenn es in Österreich fast keine Asylwerber mehr gibt. Das ist eine dreiste Verhöhnung der NGOs und des Obersten Gerichtshofs, der den Rechtsanspruch aller mittellosen Asylwerber auf Bundesbetreuung festgestellt hat. Strasser kündigt somit an, auch weiterhin Gerichtsurteile missachten, die Menschenrechte und die Verfassung brechen zu wollen. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Das gilt auch für die Diskussion um Strassers politische Zukunft. Wir haben seinen Rücktritt gefordert; er hat keine Einsicht gezeigt. Also bleibt es dabei: Herr Strasser muß weg. Dafür gibt es Präzedenzfälle: Wir NGOs haben im März 1995 Herrn Löschnak - unseligen Angedenkens - abgeschafft; und es ist dann besser geworden in Österreich: Caspar Einems Reformen haben uns das jetzige, im Großen und Ganzen brauchbare Asylgesetz gebracht. Und auch Herr Schlögl, Löschnaks Bruder im Ungeist, ist im Februar 2000 nicht SP-Chef geworden, sondern Bürgermeister von Purkersdorf geblieben. Von Herrn Strasser hatten wir einmal eine bessere Meinung. Schade um ihn! Michael Genner, Asyl in Not |
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