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Deportationsgefahr

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Islam Asuchanov: Neuer Asylantrag gestellt.
Abschiebung wäre Verfassungsbruch

Der gefolterte und traumatisierte Tschetschene Islam Asuchanov sitzt immer noch in Eisenstadt in Schubhaft. Gestern sollte er nach Russland deportiert werden. Er hat aber auf unseren Rat einen neuen Asylantrag gestellt. Bis darüber entschieden wird, ist die Abschiebung gestoppt.


Diesen Folgeantrag stützen wir auf objektive Nachfluchtgründe: Um die Deportation zu verhindern, mussten wir seinen Fall veröffentlichen. Sein Name und seine Geschichte stehen im Internet. Damit wurde erneut die Aufmerksamkeit seiner Verfolger auf ihn gezogen, sodaß im Falle seiner Deportation erneute, erhöhte Verfolgungsgefahr besteht.
 
Diesen – riskanten, jedoch objektiv unvermeidbaren - Schritt hat, wohlgemerkt, nicht er selber gesetzt, sondern
Asyl in Not. Daher steht ihm gemäß § 3 Absatz 2 des Asylgesetzes der Status des Asylberechtigten zu.
 
Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiß, die Deportationsgefahr nur kurzfristig gebannt. Daher geht auch die Aktion „Notruf Asyl“, an der sich schon viele unserer Leserinnen und Leser beteiligt haben, weiter. Emails an: ministerbuero@bmi.gv.at.
 
Das Verbot der Folter, das Verbot unmenschlicher Behandlung (Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention) gilt absolut, ist von jeder Behörde unmittelbar zu befolgen und steht in Österreich im Verfassungsrang. Daher darf auch niemand in ein Land deportiert werden, wo ihm Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Ein solches Vorgehen wäre Verfassungsbruch.
 
Islam Asuchanov darf nicht abgeschoben werden! Amtsdirektor Andritsch muß aus dem Bundesasylamt hinaus.
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
Währingerstraße 59
1090 Wien
 
office@asyl-in-not.org
Tel.: 408 42 10-15; 0676 – 63 64 371
ZVR: 723727354
 
Spendenkonto:
Raiffeisen (Bankleitzahl 32000),
Kontonummer 5.943.139 (Asyl in Not)
 
 
 
 
SOS Mitmensch Burgenland:
Offener Brief an Innenminister Platter
 
Sehr geehrter Herr Bundesminister Platter!
 
Vor kurzem haben Sie in einer ORF-2 Diskussionsrunde in Anwesenheit von Ute Bock erklärt, es gäbe in Österreich keine Asylwerber/innen, die nicht im Rahmen der Grundversorgung versorgt werden.
 
Da ich nicht annehme, dass Sie bewusst die Öffentlichkeit hinter das Licht führen wollen, beruht Ihre Aussage wahrscheinlich auf fehlender Information durch Ihre Berater/innen oder auf einer Blindheit in dieser Materie.
 
Denn unübersehbar sind jene Fälle, in denen ihre Mitarbeiter/innen – zuletzt im Fall des tschetschenischen Flüchtlings Islam A. – Asylwerber/innen auf die Straße entlassen, ohne Hilfestellung, ohne Rücksicht auf deren gesundheitlichen Zustand, und/oder ohne Rücksicht auf deren politische Verfolgung gleich in das Verfolgerland abschieben.
 
Offensichtlich wird hier wieder einmal nur die „Pflicht erfüllt“, zu der sich willige Bürokraten aufgrund ausländerfeindlichen und geheimen Richtlinien gerne zur Verfügung stellen.
 
Diese Entwicklung halten wir für menschenverachtend und menschenrechtswidrig.
 
Wir fordern Sie als zuständigen Minister auf, diese gefährliche Tendenz sofort zu stoppen.
Wir werden unseren Teil dazu tun.
 
Mit besten Grüßen
Mag. Rainer Klien
Vorstand von SOS Mitmensch Burgenland
 
SOS Mitmensch Burgenland
Wiener Straße 6/1
7400 Oberwart
Tel./Fax: 03352-35140
ZVR-Zahl: 462040376                                   
 
 
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