zur Startseite

 
Beratungszeiten:
Mo. von 9 bis 13 Uhr
Di. von 13 bis 18 Uhr

Newsletter-Anmeldung

zur Sitemap

Kunstasyl 2008
Achtung: neues Spendenkonto von Asyl in Not!
Raiffeisen 32000 Kontonummer 5.943.139
Suche starten (mehrere Begriffe werden automatisch mit "und" verknüpft.)

Drübergefahren!

Wen wundert es noch?

Es geht ja nur um Fremde, um Flüchtlinge, „Asylanten“... Jeder Falschparker hat mehr Rechtsschutz als sie. Ein paar Experten dürfen noch sagen, daß sie dagegen sind. Uninteressant! Die Entscheidung steht von Anfang an fest.

Asyl in Not T Shirt jetzt kaufen!
 
Der UBAS wird also jetzt Asylgerichtshof heißen. Er wird aufgestockt werden, wie schon Anfang 2006, überwiegend mit Vasallen des Polizeiministers, behübscht mit ein paar Feigenblättern. Er wird weitgehende Privilegien genießen:
 
Ob er rechtsrichtig entscheidet, ob er die Genfer Flüchtlingskonvention einhält, ob er Verfahrensfehler macht, Beweisanträge missachtet, Zeugenaussagen ignoriert – das alles wird der Verwaltungsgerichtshof nicht mehr kontrollieren dürfen. Und auch nicht der Verfassungsgerichtshof, weil die Genfer Flüchtlingskonvention nicht im Verfassungsrang steht.
 
Der Verwaltungsgerichtshof hat viel getan, um die Asylrechtsprechung weiterzuentwickeln. Er war viele Jahre lang für den UBAS eine unerlässliche Kontrollinstanz.
 
So hat der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, daß Frauen eine „soziale Gruppe“ im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind. Er hat entschieden, daß nichtkonformes Verhalten von Frauen in islamischen Ländern wie Afghanistan oder dem Iran asylrelevante Verfolgung auslöst; ebenso, daß Sippenhaftung Verfolgung (aus dem Konventionsgrund „soziale Gruppe“) ist.
 
Das (und anderes mehr) war im UBAS zunächst gar nicht so selbstverständlich, wie es uns heute erscheint. Die Anlassfälle waren übrigens oft Klientinnen von Asyl in Not.
 
Der Verwaltungsgerichtshof hat viele schwer traumatisierte Folteropfer vor der Abschiebung gerettet, indem er den Beschwerden gegen (oft skandalös rechtswidrige) Dublin-Bescheide des UBAS die aufschiebende Wirkung zuerkannte.
 
So im hier schon öfters erwähnte Musterfall Juscha H., der nach Ansicht des UBAS trotz Befunden nicht traumatisiert genug war, um bei seinen alten kranken Eltern in Österreich zu bleiben. Jetzt hat der VwGH entschieden (und auch der UBAS hat sich nun seiner Entscheidung gebeugt): Juscha ist zum Verfahren in Österreich zugelassen.
 
Roman M., dessen Eltern und minderjährige Geschwister als anerkannte Flüchtlinge in Salzburg leben und dessen Frau und Kinder aufschiebende Wirkung erhalten haben, ist lange in Schubhaft gesessen, bis auch er (der als letzter der Familie nach Österreich geflüchtet war) vom Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung erhielt. Ein UBAS-Mitglied hatte schon bedenkenlos entschieden, ihn als einzigen der Familie nach Polen zu deportieren!
 
Einzelfälle? Ja natürlich. Das ganze Leben besteht aus Einzelfällen. Wir kennen tausende Einzelfälle dieser Art. Allen künftigen Einzelfällen wird der Weg zum Verwaltungsgerichtshof nicht mehr offen stehen. Sie sollen weggeschafft werden, sei es auch in den Tod.
 
So will es der Polizeiminister, so will es der Kanzler von schwarzen Gnaden, so wollen es Rassisten quer durch die Parteien. Das Herdenvieh im Parlament stimmt zu.
 
Das ist Österreich, ein Jahr nach der Abwahl von Schwarz-Blau. Alle Hoffnungen wurden enttäuscht, alle Versprechen gebrochen. Für die „Fremden“ ist der Rechtsstaat abgeschafft.
 
Wir gehen weiter unseren Weg. Es wird alles noch schwieriger werden. Wir geben nicht auf.
 
Michael Genner
Asyl in Not
Währingerstr. 59
1090 Wien
 
Tel. 408 42 10-15; 0676 – 63 64 371
office@asyl-in-not.org
ZVR: 723727354
 
Spendenkonto:
Raiffeisen (Bankleitzahl 32000)
Kontonummer 5.943.139 (Asyl in Not)
 
 
Diesen Artikel bookmarken:

Wieder ein Jahr überlebt...
DERWISCH: auch nach Weihnachten aktuell!
Unsere Erfolge
Der "Geschäftszweig" Asyl
Platter will die Öffentlichkeit irreführen!
Immer wieder - schon Routine:
Happy-end für Tschetschenenfamilie
Ein Weihnachtsgeschenk zu Gunsten von Asyl in Not
Demonstration gegen Rassismus und Faschismus
Der nächste Polizeiskandal
Innenministerium: ein neuer Skandal
Asylgerichtshof
Juscha! Sieg beim Verwaltungsgerichtshof
Verfassungsgerichtshof:
Terminankündigung
Schikane gegen einen Krebskranken
Kunst Asyl
Heute: Kunstauktion
GEGENABSCHIEBUNG
KunstAsyl
Nach der Demonstration:
BLEIBERECHT !
KUNST ASYL
Asozial
Einer mehr...
Brief aus Vöcklabruck: Familie Berisha
Es ist psychische Folter!
Prokop-Prozeß
Folter und Deportation
Kein Problem ist gelöst
Gewonnenes Verfahren:
Ehe ohne Grenzen
Willkürakt der BH Neusiedl am See:
Asylamt Eisenstadt
Willkürakt der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See
Islam Asuchanov:
Solange der Verfassungsgerichtshof prüft:
Deportationsgefahr
Gut- und Schlechtmenschen
Achtung: NOTRUF ASYL
EQUAL-Projekt
Flüchtlingsfest
Flüchtlingsfest
Leidensweg eines Flüchtlings aus Nigeria
Am 20. Juni ist Flüchtlingstag
Flüchtlinge aus dem Irak
Weg mit "Dublin"!
Hilferuf aus Grein
Prokop-Prozeß:
Prokop-Prozeß
Kundgebung
Herzloser Abschiebebescheid
Kein Geschäft mit Cerberus !
Reggae für Asyl in Not
Ein Jahr Ehe ohne Grenzen
Schubhaft:
Schubhaft:
Reggae für Asyl in Not
Schubhaft: Beschwerde gewonnen !
Schubhäftling seit drei Wochen im Hungerstreik
Schubhaft, Dublin und kein Ende
Wer ist Schuld an den Asylkosten?
Schubhaft
Prokop-Nachlese (fortgesetzt):
Prokop-Nachlese:
Solidarität!
Morddrohungen
Entschuldigung!
De mortuis nil nisi bene?
Prokop ist tot

 

Asyl in Not, Währingerstraße 59, A-1090 Wien