zur Startseite

 
Beratungszeiten:
Mo. von 9 bis 13 Uhr
Di. von 13 bis 18 Uhr

Newsletter-Anmeldung

zur Sitemap

Kunstasyl 2008
Achtung: neues Spendenkonto von Asyl in Not!
Raiffeisen 32000 Kontonummer 5.943.139
Suche starten (mehrere Begriffe werden automatisch mit "und" verknüpft.)

Unsere Erfolge

Jahresrückblick aus der Sicht der Rechtsberatung

Im Jahr 2007 hat Asyl in Not 77 inhaltliche Asylverfahren gewonnen (24 beim Asylamt, 53 beim UBAS; plus 46 Kinder). Unter den Erwachsenen, die Asyl erhielten, waren 52 Tschetschenen, 8 Afghanen, 7 Iraner, 2 Angolaner, 2 Dagestaner, 2 Armenier, 1 Georgierin, 1 Russe, 1 Syrer und 1 Guineer. Ein weiterer von uns vertretener Armenier, eine Filipina sowie 4 tschetschenische Familien erhielten zwar nicht Asyl, aber subsidiären Schutz.

Erfolgreiche Hilfe

"Mobile Rechtsberatung"

Asyl in Not führte von 15. Dezember 1998 bis 15. Dezember 1999 an der österreichischen Ostgrenze das Projekt "Mobile Rechtsberatung" durch, gefördert von der Europäischen Kommission, Task Force "Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres". Nach dem Auslaufen der auf ein Jahr befristeten EU-Förderung setzt Asyl in Not die Maßnahme teils aus Eigenmitteln, teils in Zusammenarbeit mit SOS-Mitmensch Burgenland fort.

Ziel der Maßnahme war und ist es, Asylwerbern, die über die grüne Grenze nach Österreich kommen und vom Bundesheer festgenommen werden, Zugang zu einem fairen Asylverfahren zu verschaffen.


Hauptprobleme:

Familienzerreißung

Die Flüchtlingsfamilien wurde meist sogleich nach der Ankunft in Österreich auseinandergerissen: Männer und volljährige Kinder in Schubhaft, Frauen und minderjährige Kinder im Rahmen des "gelinderen Mittels" (gem. § 66 FremdenG) in Gastwirtschaften im Grenzgebiet des Burgenlandes. Der damalige Innenminister Schlögl behauptete, man müsse ein Mitglied der Familie, am besten den Vater, einsperren, um zu verhindern, dass alle weiterziehen in ein anderes europäisches Land. Wir nannten das: Geiselhaft. Dieser Mißstand wurde durch unser Einschreiten weitgehend abgeschafft.

Drittlandklausel

Anfangs wurden alle Asylanträge wegen "Drittlandsicherheit" zurückgewiesen. Die Flüchtlinge wurden gar nicht zu ihren Fluchtgründen befragt, da sie angeblich in den Ländern, durch die sie gekommen waren (Slowakei, Ungarn) Schutz finden könnten. Wir konnten aber beweisen, dass die Slowakei nicht sicher ist; das entschied dann auch in ständiger Rechtsprechung die Zweitinstanz, der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS). Seither kommen Flüchtlinge, die über die Slowakei reisen, in Österreich sofort ins ordentliche Verfahren. Bei Ungarn ist die UBAS-Judikatur geteilt, aber die meisten Richter stehen jetzt auch schon auf dem Standpunkt, dass Ungarn nicht sicher ist. Tschechien gilt als nicht sicher, Slowenien ebenso. Die Slowakeibescheide des UBAS waren während des EU-Projekts unser wichtigster juristischer Erfolg.

Ein schrecklicher Vorfall im Mai 2000 empörte die Öffentlichkeit: der fünfjährige Hamid aus Afghanistan starb im "gelinderen Mittel", im Gewahrsam der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See, die ihn mit seinen Eltern und Geschwistern in eine berüchtigte Gastwirtschaft in Gols verschickt hatte. Er war herzkrank, die Wirtin weigerte sich, ihn ins Spital zu führen, die Dorfärztin verschrieb irgendwelche Tabletten, die Rettung kam erst nach zwei Tagen - Hamid starb auf dem Transport.

Unsere Beschwerden wiesen der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) und der Verwaltungsgerichtshof zurück. Dagegen bereitet Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor.

Immerhin: Hamids Familie erhielt Asyl. Die Gastwirtschaft in Gols erhält keine Flüchtlinge mehr zugewiesen.

Auch sonst erhielt eine Reihe von Klientinnen und Klienten, deren Rechtsvertretung wir im Rahmen des Projekts übernommen hatten, Asyl. Wir haben eine Bresche geschlagen in die Mauer der Festung Europa.

Die Arbeit hat sich gelohnt. Den Projektbericht an die Europäische Kommission schicken wir auf Wunsch gegen einen Unkostenbeitrag gerne zu.
  


 

Asyl in Not, Währingerstraße 59, A-1090 Wien