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Achtung: neues Spendenkonto von Asyl in Not! Raiffeisen 32000 Kontonummer 5.943.139
Sie sind unschuldig, haben niemandem etwas zuleide getan, aber eines Tages, plötzlich, ohne Gerichtsurteil, werden Sie eingesperrt. Mit viel Glück finden Ihre Verwandten für Sie – nicht gleich, aber nach ein paar Wochen immerhin - einen Rechtsvertreter, der eine Haftbeschwerde macht und Sie frei bekommt. Der zuständige Polizeichef sagt daraufhin im Gespräch mit einer Zeitung: „Oh Pardon! Das wollte ich gar nicht. Es war nur ein – Protokollierungsfehler…“ Wie würde es Ihnen da gehen? Genau so ist das aber hier in Österreich. Genau das sagt ein Hofrat Reischer, Sicherheitsdirektion Niederösterreich, zum „STANDARD“, als wir seine rechtswidrige – soll ich Weisung sagen? Oh nein, das wäre ein Protokollierungsfehler! – nein, seine „Ermunterung zur Schubhaft“ auf unserer Homepage www.asyl-in-not.org veröffentlicht hatten. („STANDARD“, Dienstag 12.2.2008, S. 11; http://derstandard.at/?url=/?id=3220856). Nur leider – ein paar Tage nach der „falschen Protokollierung“: da wurden Sie, lieber „STANDARD“-Leser, verhaftet. Oder verwechsle ich da etwas? Sie sind ja „weiß“ und nicht „artfremd“, sondern eingeboren; Sie betrifft es ja gar nicht. Sie „gehören“ ja hierher... Wenige Tage nach der Sitzung, deren Protokoll Asyl in Not veröffentlichte, schlug die Polizei des Herrn Platter in Traiskirchen wieder einmal zu: Dutzende Familienväter wurden – wie so oft – vor den Augen ihrer Frauen und Kinder in Handschellen abgeführt. Hofrat Reischer hatte sein Protokoll – mit den (wie er jetzt behauptet) falschen Protokollierungen! - an alle relevanten Dienststellen in Niederösterreich ausgeschickt. Den vollen Wortlaut finden Sie auf unserer Homepage weiter unten im Artikel „Asyl in Not veröffentlicht brisantes Protokoll der Fremdenpolizei“. Hofrat Reischer wörtlich: „Es wird betont, dass sich die Fremdenpolizisten nicht entmutigen lassen sollen. Wir werden nach wie vor Schubhaften verhängen – und zwar auch in den Fällen des § 76 Abs 2“... Des berüchtigten, vom Verwaltungsgerichtshof vergebens angefochtenen, Schubhaftparagraphen im Prokop’schen Fremdenpolizeigesetz. Alle diese Verhaftungen wurden mittlerweile (soweit die Opfer rechtlich vertreten waren) für rechtswidrig erklärt, die Gefangenen freigelassen. So sind „Hafträume“ frei geworden, für die Nächsten… Also wird weiter eingesperrt. Munter drauf los! Fortsetzung folgt. Michael Genner, Asyl in Not Währingerstraße 59, 1090 Wien Tel. 408 42 10-15, 0676 – 63 64 371 Spendenkonto: Raiffeisen, Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not Mutter und Kinder in Schubhaft Eine Wahrnehmung von Markus Wachter, Asyl in Not Ich war am Freitag, dem 8.2., um ca. 15 Uhr im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel, um einen Häftling zu besuchen. Gerade als ich von den Beamten durch die erste Zugangstüre eingelassen wurde, fuhr ein Kleinbus der Polizei ein (man kann das durch zwei Fenster sehen). Durch die zweite Türe wurde ich nicht eingelassen, weil mit dem eingefahrenen Auto Gefangene gebracht wurden. Ich sah dann, wie eine Frau und vier oder fünf kleine Kinder gebracht wurden. Das älteste der Kinder dürfte so 10 bis 12 Jahre gewesen sein. Alles ging sehr schnell, sie wurden in großer Eile aus den Räumen geführt, die von außen (also meiner Position) einsehbar sind. Ich vermute aufgrund von Kleidung und Aussehen etc., die Frau kommt so aus der Gegend Tschetschenien, Dagestan, Georgien... Aber genau kann ich das natürlich nicht sagen. Ich wurde dann eingelassen durch die zweite Türe und wartete dort auf meinen Klienten. Während ich dort wartete, kam ein Polizist offenbar aus der "Aufnahme" herein. Er sagte: "Da geht`s zu in der Aufnahme mit den 13 Kindern da drin". Ich hatte das Gefühl, dass es auch dem Beamten eher unangenehm war, Kinder einsperren zu müssen. Es wurden also Freitag, 8.2.2008, ca. 15 Uhr eine Frau und vier oder fünf kleine Kinder eingekerkert. Traurige Grüße Markus Wachter Vorstandsmitglied von Asyl in Not Diesen Artikel bookmarken: |
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