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Achtung: neues Spendenkonto von Asyl in Not! Raiffeisen 32000 Kontonummer 5.943.139
§ 115 (1) lautet: „Wer mit dem Vorsatz, das Verfahren zur Erlassung oder die Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen hintanzuhalten, einem Fremden den unbefugten Aufenthalt im Hoheitsstaat eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union erleichtert, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“ Dieser Paragraph betrifft mich ganz direkt. Ich bin seit 1989 als Rechtsberater und Betreuer von Flüchtlingen tätig. Fast alle meine Klienten waren im Laufe ihrer Verfahren irgendwann einmal illegal. Trotzdem erhielten viele von ihnen am Ende Asyl. Sie sind nämlich Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention. Ihnen allen habe ich durch meine Arbeit ihren zunächst unbefugten, illegalen Aufenthalt erleichtert, und ich hatte auch den Vorsatz, das zu tun. Heute, nach Inkrafttreten des Prokopgesetzes, ist dieser Aspekt meiner Arbeit wichtiger denn je. Tag für Tag verschwinden Menschen in der Schubhaft. Menschen, die in ihrer Heimat Furchtbares erdulden mussten und schwerst traumatisiert sind. Es verschwinden Minderjährige, Schwangere und Kranke. Für die Flüchtlinge sind in Österreich die Menschenrechte abgeschafft. Zu uns kommen verzweifelte Menschen, voll Sorge um ihre verschleppten Angehörigen und voll Angst vor der eigenen Verhaftung. Diese Menschen brauchen unsere Hilfe. Sie brauchen Rechtsbeistände, die parteiisch an ihrer Seite stehen. Sie brauchen Unterkünfte, Verpflegung, ärztliche und psychologische Betreuung. Aber das Gesetz stellt jede rechtliche und humanitäre Hilfe für Flüchtlinge, die sich „nicht rechtmäßig“ im Bundesgebiet aufhalten, unter Strafe. Diese Drohung ist so weit gefasst, daß eine verlässliche Abgrenzung zwischen „erlaubtem“ und „strafbarem“ Verhalten nicht mehr möglich ist. Somit wird ein „Beliebensstrafrecht“ geschaffen, das allen rechtsstaatlichen Grundsätzen Hohn spricht. Betroffen sind zum Beispiel Flüchtlinge, die noch nicht zum Verfahren zugelassen sind oder deren Anträge „zurückgewiesen“ wurden, weil man sie in (wie wir wissen, nicht sichere!) „Dublin“-Staaten abschieben will. Diese Menschen stellen wir unter unseren Schutz. Dafür werde ich von Frau Liese und ihrer Beamtenschaft mit sechs Monaten Gefängnis bedroht. Nicht dass mich das schreckt, mir haben schon andere Leute gedroht. Das gehört zu meinem Berufsrisiko. Aber ich möchte einfach noch einmal wissen, ob es Richter gibt in diesem Land, die die Verfassung schützen und die Menschenrechte höher stellen als das fremdenfeindliche Gejaule der Rassisten quer durch die Parteien. Die Regierungsparteien der Schüssel-Haiderei haben sich vor Beschlussfassung des Antifremdenpakets unter dem Eindruck der öffentlichen Proteste darum bemüht, den § 115 zu verharmlosen: nämlich durch einen (auf Antrag der Partik-Pablé beschlossenen) Zusatz, demzufolge Rechtsanwälte davon nicht betroffen seien. Rechtsanwälte – schön und gut! Und NGOs? Davon steht nichts in diesem Gesetz. Sie sind nicht ausgenommen. Umkehrschluß: Sie sind gemeint! Diese (sachlich nicht gerechtfertigte) Ungleichbehandlung von Rechtsanwälten und NGOs, obwohl beide gleichermaßen für die rechtliche Vertretung der Asylwerber sorgen, ist gleichheitswidrig und daher Verfassungsbruch. Dieser Anti-NGO-Paragraph muß weg. Eventualiter beantragen wir die Aufhebung der Ausnahmeklausel für Rechtsanwälte. Selbstverständlich nicht, weil wir etwas gegen die Rechtsanwälte hätten – im Gegenteil, wir arbeiten mit vielen von ihnen eng zusammen; sondern einzig aus dem Grund, weil wir für gleiches Recht für alle sind. Meine Klage habe ich nicht nur meinetwegen, nicht nur im Interesse von Asyl in Not, sondern stellvertretend für alle NGOs eingebracht, denn wir alle sind von diesem Gesetz gleichermaßen bedroht. Ich danke ganz herzlich den Rechtsanwälten Wolfgang Rainer und Herbert Pochieser, die die Idee hatten und mich als Versuchskaninchen für ein solches Musterverfahren ausgewählt haben; der Kanzlei Rainer für die Knochenarbeit, meinem Freund und Lehrer Herbert Pochieser für seinen Rat. Besonders danke ich auch Roland Hermann (Kanzlei Rainer), dessen brillante Schriftsätze schon so manchen rechtswidrigen Bescheid zu Fall gebracht haben. Um Menschen zu schützen, liebe Leserinnen und Leser, brauchen wir auch Ihre Hilfe. Wir brauchen Unterkünfte für Verfolgte; Geld für Verpflegung, Geld für Verfahrenskosten. Bitte, helfen Sie uns helfen! Unser Spendenkonto: Asyl in Not, P.S.K., Kontonummer 92.034.400 Michael Genner Asyl in Not Währingerstraße 59 1090 Wien Tel.: 408 42 10-15, 0676 – 63 64 371 www.asyl-in-not.org Diesen Artikel bookmarken: |
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