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Asyl und Haftentschädigung
Schwerst Traumatisierter war 37 Tage in Schubhaft

9.8.2007

Unser Klient Adlan S. aus Tschetschenien war im Februar und März dieses Jahres in Wien in Schubhaft. 37 Tage lang. Trotz schwerer Traumatisierung (ausgelöst durch Verfolgung und Folter in seinem Heimatland). Und obwohl seine (ebenfalls traumatisierte) Frau im Lager Traiskirchen untergebracht war. Und obwohl sein Bruder als anerkannter Flüchtling in Wien lebt. Adlan war im Hungerstreik, bis er zusammenbrach.
 
Dann hat der Unabhängige Verwaltungssenat Wien meiner Haftbeschwerde stattgegeben. Wir berichteten darüber am 8. und 9. März 2007 (nachzulesen: www.asyl-in-not.org, Archiv 2007, „Schubhäftling seit 3 Wochen im Hungerstreik“ und „Schubhaft: Beschwerde gewonnen!“).
 
Mit Bescheid des Bundesasylamts, Außenstelle Traiskirchen, vom 20. Juli 2007 hat Adlan Asyl erhalten; seine Gattin ebenso.
 
Da der UVS die Schubhaft für rechtswidrig erklärte, haben wir Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser ersucht, eine Haftentschädigung einzufordern. Die Finanzprokuratur hat daraufhin 3700.- Euro bewilligt (wie üblich: 100 Euro pro Tag).
 
Diese Summe deckt aber nur die rechtswidrige Haft, nicht jedoch eine durch die Haft bedingte Retraumatisierung und Verschärfung der psychischen Krankheit, an der Adlan leidet, seit er in seiner Heimat gefoltert worden ist.
 
Adlan war vor kurzem bei mir; es geht ihm ziemlich schlecht. Er besucht einen Deutschkurs, kann sich aber nicht konzentrieren, hat ständig Kopfschmerzen, leidet an Albträumen, vor dem Einschlafen drängen sich ihm Erinnerungen an die Elektroschocks auf.
 
Wir werden nun einen Experten zu Rate ziehen, um das Ausmaß der Retraumatisierung durch die Schubhaft festzustellen, und gegebenenfalls eine Klage einbringen.
 
Adlan ist (wie viele andere) ein Opfer des Prokopgesetzes. Für ihn ist es – dank unserem Druck – rechtlich gut ausgegangen. Aber seine Gesundheit ist vielleicht für immer ruiniert.
 
Dieses Gesetz muß weg. Die Menschenrechte müssen wieder gelten in unserem Land.
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
Währingerstraße 59
1090 Wien
 
office@asyl-in-not.org
Tel.: 408 42 10-15; 0676 – 63 64 371
ZVR: 723727354
 
Spendenkonto:
Raiffeisen (Bankleitzahl 32000),
Kontonummer 5.943.139 (Asyl in Not)
 
9.8.2007
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