zur Startseite

 
Beratungszeiten:
Mo. von 9 bis 13 Uhr
Di. von 13 bis 18 Uhr

Newsletter-Anmeldung

zur Sitemap

Kunstasyl 2008
Achtung: neues Spendenkonto von Asyl in Not!
Raiffeisen 32000 Kontonummer 5.943.139
Suche starten (mehrere Begriffe werden automatisch mit "und" verknüpft.)

Herzloser Abschiebebescheid

Herzloser Bescheid aus Traiskirchen:
Tschetschenin Maus soll abgeschoben werden

Die 53jährige schwer kranke Tschetschenin Maus G., die bei ihrer Tochter in Graz lebt, soll abgeschoben werden. So will es das Bundesasylamt, Erst-„Aufnahme“stelle Ost.


Asyl in Not T Shirt jetzt kaufen!
Maus ist aus Tschetschenien geflüchtet, als ihr Mann zu Tode gefoltert worden war. Über Polen, wo sie sich nicht sicher fühlte, weil sie dort einen Drohbrief erhielt, kam sie nach Österreich, wo ihre Tochter Madina und ihr Sohn Hizar seit drei Jahren als anerkannte Flüchtlinge leben.
 
Maus ist dann wochenlang im Polizeigefängnis Rossauerlände gesessen. Ich brachte für sie eine Haftbeschwerde ein; selbst der Unabhängige Verwaltungssenat hatte ein Einsehen und entschied, daß sie bei ihrer Tochter besser als im Gefängnis aufgehoben sei. Sie wurde aus der Haft entlassen. Ein Zwischenerfolg.
 
Seit 3 Monaten wohnt sie nun bei ihrer Tochter in Graz, der es auch nicht gut geht: Madina hat schwere Depressionen. Maus leidet laut Befund an Bluthochdruck, Albträumen, Schlaflosigkeit und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sie muß ständig Medikamente nehmen. Die beiden könnten einander nun ein bisschen Halt geben – wäre nicht das Bundesasylamt, das soeben einen „Dublin-Bescheid“ (Ausweisung nach Polen) erließ.
 
Das Asylamt räumt großzügig ein, daß zwischen Mutter und Tochter ein Familienverhältnis besteht, ja sogar, daß Maus ein „wenn auch loses Anknüpfungsmoment“ zu ihren Enkelkindern in Graz habe, meint aber, die Tochter habe es die letzten drei Jahre trotz ihrer Depressionen auch ohne die Mutter ausgehalten. Die Mutter wiederum könne sich in Polen behandeln lassen, die Tochter könnte sie ja dort besuchen kommen.
 
Daß die Abschiebung der Mutter deren Gesundheitszustand verschlechtern würde, erscheine „sicherlich aus medizinischer bzw psychotherapeutischer Sicht unerwünscht“, jedoch sei „diese Beeinträchtigung aus juristischer Sichtweise unbeachtlich“, sodaß Maus sie „erdulden“ müsse.
 
Was es für eine ältere Frau, die nach drei Jahren kriegsbedingter Trennung ihre Kinder und Enkel endlich wieder findet und nun neuerlich mit Polizeigewalt von ihnen getrennt werden soll, bedeutet; ob ihr Blutdruck zu hoch steigen könnte, ihre Angstzustände zunähmen, ob der Schock zu einer Retraumatisierung führte – alles einerlei.
 
Dieses Amt hat offenbar noch nichts von der Europäischen Menschenrechtskonvention gehört, die höher als Dublin steht, weil sie in Österreich Verfassungsrang genießt, und deren Artikel 3 das Verbot unmenschlicher Behandlung, Artikel 8 den Schutz des Privat- und Familienlebens festschreibt.
 
Ich habe gegen diesen unsagbar herzlosen, unmenschlichen Bescheid Berufung erhoben und erwarte, daß der Unabhängige Bundesasylsenat ihn raschestens behebt.
 
Aber das ist nicht genug. Das Prokop’sche Fremden-Unrecht, das seit Jänner 2006 in diesem Land herrscht, macht solche Bescheide möglich und wird von der Beamtenschaft als Freibrief ausgelegt.
 
Wir fordern daher eine Generalreform des Asyl- und Fremdenrechts. Österreich muß wieder Asylland werden. Die Menschenrechte müssen wieder gelten in diesem Land.
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
 
Währingerstraße 59
1090 Wien
 
Tel.: 408 42 10-15; o676 – 63 64 371
 
Spendenkonto:
 
Asyl in Not,
Raiffeisen, Bankleitzahl 32000
Kontonummer 5.943.139
 
 
Asyl in Not unterstützt den Aufruf von SOS Mitmensch:
Fremdenrecht ändern JETZT!
Wir fordern die Änderung des Fremdenrechtspaketes. Es ist menschenrechtswidrig, bürokratisch und inhuman. Familien werden auseinander gerissen, gut integrierte Menschen werden zu AbschiebekandidatInnen. Traumatisierte und Jugendliche sitzen in Schubhaft. Und die Asylverfahren dauern immer noch viel zu lange.
 
Lesen Sie den ganzen Text auf der Homepage von SOS Mitmensch:
Diesen Artikel bookmarken:

Wieder ein Jahr überlebt...
DERWISCH: auch nach Weihnachten aktuell!
Unsere Erfolge
Der "Geschäftszweig" Asyl
Platter will die Öffentlichkeit irreführen!
Immer wieder - schon Routine:
Happy-end für Tschetschenenfamilie
Drübergefahren!
Ein Weihnachtsgeschenk zu Gunsten von Asyl in Not
Demonstration gegen Rassismus und Faschismus
Der nächste Polizeiskandal
Innenministerium: ein neuer Skandal
Asylgerichtshof
Juscha! Sieg beim Verwaltungsgerichtshof
Verfassungsgerichtshof:
Terminankündigung
Schikane gegen einen Krebskranken
Kunst Asyl
Heute: Kunstauktion
GEGENABSCHIEBUNG
KunstAsyl
Nach der Demonstration:
BLEIBERECHT !
KUNST ASYL
Asozial
Einer mehr...
Brief aus Vöcklabruck: Familie Berisha
Es ist psychische Folter!
Prokop-Prozeß
Folter und Deportation
Kein Problem ist gelöst
Gewonnenes Verfahren:
Ehe ohne Grenzen
Willkürakt der BH Neusiedl am See:
Asylamt Eisenstadt
Willkürakt der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See
Islam Asuchanov:
Solange der Verfassungsgerichtshof prüft:
Deportationsgefahr
Gut- und Schlechtmenschen
Achtung: NOTRUF ASYL
EQUAL-Projekt
Flüchtlingsfest
Flüchtlingsfest
Leidensweg eines Flüchtlings aus Nigeria
Am 20. Juni ist Flüchtlingstag
Flüchtlinge aus dem Irak
Weg mit "Dublin"!
Hilferuf aus Grein
Prokop-Prozeß:
Prokop-Prozeß
Kundgebung
Kein Geschäft mit Cerberus !
Reggae für Asyl in Not
Ein Jahr Ehe ohne Grenzen
Schubhaft:
Schubhaft:
Reggae für Asyl in Not
Schubhaft: Beschwerde gewonnen !
Schubhäftling seit drei Wochen im Hungerstreik
Schubhaft, Dublin und kein Ende
Wer ist Schuld an den Asylkosten?
Schubhaft
Prokop-Nachlese (fortgesetzt):
Prokop-Nachlese:
Solidarität!
Morddrohungen
Entschuldigung!
De mortuis nil nisi bene?
Prokop ist tot

 

Asyl in Not, Währingerstraße 59, A-1090 Wien