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Iranischer Flüchtling von Abschiebung bedroht

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Dringender Appell:
Die Fremdenpolizei bricht das Recht.

Ali Reza K. hat im Iran einer Studentengruppe angehört, die regimefeindliche Kassetten verbreitete. Er wurde verfolgt und flüchtete nach Österreich, wo sein Onkel als anerkannter Flüchtling und mittlerweile österreichischer Staatsbürger lebt. Der Asylantrag wurde in erster Instanz abgewiesen; über die Berufung hat der UBAS noch nicht entschieden.

Am 7.2.2005 besuchte Ali Reza die Wiener Hauptbibliothek am Urban Loritzplatz. Dort wurde er von der Alarmabteilung (!) der Polizei wegen unrechtmäßigen Aufenthalts festgenommen.

Er sitzt seither im Polizeigefängnis Hernalser Gürtel. Die Fremdenpolizei hat über ihn ein Aufenthaltsverbot verhängt. Begründung: er ist mittellos. Die aufschiebende Wirkung einer Berufung wurde per Bescheid ausgeschlossen. Er soll abgeschoben werden.

Ali Reza hatte nämlich seinen Wohnsitz gewechselt und vergessen, dies der Asylbehörde mitzuteilen. Ein Fehler, schon klar. Dieser Fehler könnte jetzt tödlich sein. Kurze Zeit hatte er auch keinen Meldezettel. Mittlerweile bewohnt er ein Untermietzimmer in Wien und ist dort gemeldet. Aber der UBAS hatte unterdessen das Asylverfahren eingestellt.

Das Verfahren ist aber fortzusetzen, sobald der Sachverhalt festgestellt werden kann - sprich: sobald das UBAS weiß, wo Ali Reza wohnt. Das ist im Gesetz zwingend vorgesehen.

Die Alarmabteilung hätte daher (wenn sie schon nichts anderes zu tun hat als sich in ein Asylverfahren einzumischen) der Asylbehörde Ali Rezas neue Anschrift mitzuteilen gehabt – und sonst gar nichts.

Solange das Asylverfahren läuft, ist Ali Reza zum Aufenthalt berechtigt. Er darf nicht abgeschoben werden. Über ihn darf kein Aufenthaltsverbot wegen Mittellosigkeit verhängt werden und er darf nicht in Schubhaft genommen werden. So steht es im Gesetz.

Asyl in Not hat eine Haftbeschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat eingebracht, gegen das Aufenthaltsverbot Berufung erhoben, die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verlangt und beim UBAS die Fortsetzung des Asylverfahrens beantragt.

Soweit die rechtlichen Schritte, die nötig sind. Sie werden erfolgreich sein. Aber es besteht die Gefahr, daß die Fremdenpolizei nicht so lange wartet. Sie hat – offenbar ermuntert durch die fremdenfeindliche Hetze mancher Kreise - die aufschiebende Wirkung der Berufung ausgeschlossen. Ali Reza soll abgeschoben werden – in den Iran, wo ihm Gefängnis und Folter (oder Schlimmeres) drohen.

Asyl in Not appelliert daher auch an die Öffentlichkeit: Schicken Sie Protestmails an Frau Liese Prokop, Bundesministerin für Inneres, ministerbuero@bmi.gv.at, und zugleich an die Fremdenpolizei, bpdw.frb@polizei.gv.at (Kopien bitte an uns).

Michael Genner,
Asyl in Not

Währingerstraße 59
1090 Wien
Tel.: 408 42 10-15,
0676 – 63 64 371

www.asyl-in-not.org

 

 Spendenkonto:

  Asyl in Not,
P.S.K., Kontonummer 92.034.400

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