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Juscha! Sieg beim Verwaltungsgerichtshof

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Zwei Jahre hat es gedauert… Juscha H. ist zum Asylverfahren zugelassen.
Dafür will die Regierung jetzt den Verwaltungsgerichtshof ausschalten.


Juscha H. ist aus Tschetschenien nach Österreich geflüchtet. Mit seinen Eltern und seinen minderjährigen Geschwistern. Es war noch vor Ende 2005. Damals galt noch das alte, vorprokop’sche, vom Verfassungsgerichtshof sanierte Gesetz.
 
Juschas Eltern waren so traumatisiert, dass selbst das Bundesasylamt, Erstabschiebestelle Traiskirchen, sie zum Verfahren in Österreich zuließ. Die minderjährigen Kinder daher automatisch ebenso. Nur Juscha, schon großjährig, also nicht mehr zur „Kernfamilie“ gehörig, war angeblich nicht traumatisiert genug. Also sollte er allein abgeschoben werden… So will es „Dublin“, das Familienzerreißungsinstrument der EU.
 
Dabei hatte Juscha einen Befund der Ordination „Amber“, einer vom Staat unabhängigen Einrichtung der Diakonie, wie schlecht es ihm ging (Diagnose: Posttraumatische Belastungsreaktion). Aber eine vom Innenministerium bezahlte „Gutachterin“ in Traiskirchen hatte „befunden“, er sei nicht traumatisiert…
 
Juscha wurde im Dezember 2005 in Traiskirchen vor den Augen seiner schwer kranken Eltern (die Mutter gehbehindert, der Vater halb blind), die er betreute und die seine Hilfe dringend brauchten, verhaftet und in Handschellen abgeführt.
 
Eine „Richterin“ des „unabhängigen“ Bundesasylsenats, eine Mag. Unterer, wies unsere Berufung ab. Dagegen erhoben wir über die Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei Kapferer & Dellasega Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof, der in wenigen Tagen die aufschiebende Wirkung zuerkannte.
 
Trotzdem weigerte sich der in Traiskirchen zuständige Fremdenpolizist, Nikolaus Schantl, Juscha freizulassen. Diesen Herrn haben wir hier schon öfters, auch in anderen Fällen, an den elektronischen Pranger gestellt. Der Verwaltungsgerichtshof werde unsere Beschwerde ohnedies in kurzer Zeit abweisen, meinte Schantl zu Rechtsanwalt Dr. Kapferer am Telefon.
 
Juscha saß daher auch über Weihnachten im Gefängnis. Erst als wir mit Hilfe unserer Leserinnen und Leser eine Aktion „Notruf Asyl“ starteten und viele Protest-Emails an das Innenministerium gelangten, wurde er auf freien Fuß gesetzt.
 
Dann ist lange nichts geschehen. Die Mühlen der Verwaltungsverfahren mahlen langsam. Irgendwann nach über einem Jahr gab der Verwaltungssenat Wiener Neustadt meiner Haftbeschwerde statt. Ab dem Moment, wo der Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung zuerkannt hatte, durfte Juscha nicht mehr eingesperrt bleiben.
 
Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser hat daher gegen Nikolaus Schantl eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Freiheitsentziehung unter Ausnutzung einer Amtsstellung, in eventu Mißbrauch der Amtsgewalt, in eventu fahrlässige Verletzung der Freiheit der Person erstattet.
 
Darüber ist noch nicht entschieden worden; das Justizministerium hat die Anzeige aber an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet. Herr Schantl läuft einstweilen noch frei herum.
 
Und jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof, nach fast zwei Jahren, der Beschwerde gegen den skandalösen UBAS-Bescheid stattgegeben. Weil es medizinisch belegbare Tatsachen gibt, die Juschas Traumatisierung zeigen.
 
Der UBAS hat den Fall daraufhin an das Asylamt retourniert. Dort wird Juscha endlich, nach zwei Jahren, Gelegenheit haben, seine Fluchtgründe zu erzählen. Weil er jetzt „zum Verfahren zugelassen“ ist.
 
Zwei Jahre hat es gedauert, bis der Verwaltungsgerichtshof Recht gesprochen hat. Kein Einzelfall. Aber das soll jetzt anders werden. Jetzt will die Regierung nämlich Asylwerbern überhaupt verbieten, sich beim Verwaltungsgerichtshof zu beschweren.
 
Hätte es diese Regelung (die nun – wie heißt das so schön? – „mit breiter Mehrheit“ beschlossen werden soll) schon vor zwei Jahren gegeben, wäre Juscha damals abgeschoben worden. Nach Polen. Ganz beschwerdelos.
 
Von dort wurde zur gleichen Zeit sein Leidensgenosse T. (den Österreich nach Polen abgeschoben hatte) nach Russland weiter geschoben in den Tod. Erschossen in Tschetschenien vor seinem Elternhaus. Für ihn hatten wir keine Beschwerde gemacht. Weil er gar nicht in Kontakt war mit uns. Wir haben erst posthum von ihm gehört.
 
Juscha und seine Eltern hatten wir übrigens als Zeugen im Prokop-Prozeß genannt. Herrn Schantl ebenso. Zum Beweis, wie Flüchtlinge und ihre Angehörigen durch die Schubhaft psychisch gefoltert werden. Aber Richterin Heindl-Koenig wollte ihre Aussagen nicht hören. Das alles sei nämlich dem Gericht ohnedies notorisch bekannt...
 
 
 
Andere Berichte über Schantl:
 
 
Michael Genner
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