Achtung: neues Spendenkonto von Asyl in Not!
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Tausende von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Trans– und intersexuellen (LGBTI) Personen beantragen jedes Jahr Asyl in Europa. Die Europäische Union und die europäischen Staaten haben bereits einige konkrete und positive Schritte unternommen, wie zum Beispiel die Anerkennung der sexuellen Orientierung als Verfolgungsgrund in Artikel 10 der Qualifikationsrichtlinie. Auch haben einige Mitgliedsstaaten die Geschlechtsidentität ausdrücklich als Verfolgungsgrund in ihrer nationalen Gesetzgebung (Portugal, Spanien) oder in ihren Richtlinien (Österreich, Vereinigtes Königreich) aufgenommen; die Qualifikationsrichtlinie soll ebenso ergänzt werden, um die Geschlechtsidentität mit einzuschließen. Es gibt Fälle, in denen verfolgte LGBTI–Asylsuchende als Flüchtlinge anerkannt werden, subsidiären Schutz erhalten oder ihnen eine andere Form von Schutz in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewährt wird.