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Menschen, denen wir helfen konnten Bilanz 2006: Gewonnene Verfahren 56 erwachsene Flüchtlinge und 42 Kinder erhielten dank unserer Rechtsvertretung Asyl. 95 Menschen, denen wir zu ihrem Recht verhalfen. 59 von ihnen stammen aus Tschetschenien (dem noch immer weitaus wichtigsten Herkunftsland), 11 aus Afghanistan, 7 aus der Türkei, 5 aus dem Iran, 4 aus dem Irak, 3 aus Georgien, 3 aus Kirgisien, 2 aus Kumykien, 2 aus Nigeria, 1 aus Äthiopien, 1 aus Moldawien. Vier Schubhaftbeschwerden gewonnen. Vierzehn Dublin-Bescheide behoben. Tropfen auf den heißen Stein… Relly Unser schönster Erfolg in diesem Jahr: die achtzehnjährige Relly aus Moldawien, von Abschiebung bedroht nach einem krass rechtswidrigen UBAS-Bescheid (verbrochen von einem von mir sonst durchaus geschätzten Senatsmitglied), gerettet in höchster Not durch die Solidarität ihrer Schulklasse, unterstützt vom Lehrkörper, unterstützt auch von Asyl in Not durch eine Emailaktion „Notruf Asyl“. Das Innenministerium gab rasch den Protesten nach, Relly bekam eine Aufenthaltsbewilligung als Schülerin, ihre Mutter wurde aus der Schubhaft befreit, deren Verfahren hängt beim Verwaltungsgerichtshof. Es war ein großartiger Erfolg der Klassengemeinschaft, ein Sieg der Zivilgesellschaft, die in diesem Jahr erstmals ganz neue Schichten der Bevölkerung mobilisieren konnte. Andere Initiativen wie „Ehe ohne Grenzen“ oder die BürgerInnen kleiner Gemeinden in Oberösterreich und der Steiermark, die sich gegen die Abschiebung integrierter Flüchtlingsfamilien wandten, folgten bald darauf. Relly und Judy, ihre gleichaltrige Klassensprecherin, die die Medienkampagne führte, als wäre das schon immer ihre Profession, wurden für einen Augenblick zu Symbolfiguren des neu formierten Widerstands. A propos Moldawien: Es ist nämlich interessant, wie verschrien die Flüchtlinge aus manchen Herkunftsländern sind. Moldawier gelten im veröffentlichten Jargon als „falsche“ Flüchtlinge. Herr C., 20 Jahre, als er flüchten musste, hat damit bittere Erfahrungen gemacht. Er gehörte zu einer christdemokratischen Gruppe, in Opposition zu den herrschenden Mafia-„Kommunisten“, wurde verschleppt, mit Benzin übergossen, mit dem Anzünden bedroht, um ihn für Spitzeldienste zu „gewinnen“. In Österreich ging es ihm nicht viel besser: Er fiel dem berüchtigten Asylamtsdirektor Andritsch in Eisenstadt in die Hände, saß in Schubhaft, wurde nach Ungarn abgeschoben, von dort weiter nach Moldawien, wo er beinahe seinen Verfolgern in die Hände fiel. Noch einmal nach Österreich geflüchtet, lehnte Eisenstadt seinen Asylantrag ab; unserer Berufung (in der wir Beweise dafür vorlegten, dass die Christdemokraten gerade in dem Zeitraum, den er angegeben hatte, massiv verfolgt wurden) gab der UBAS (Mag. Nowak) Anfang dieses Jahres statt. Auch Georgiern glaubt man meistens nicht… Herr G. war Weinhändler und gehörte zu einer kleinen oppositionellen Partei, die schon gegen Schewardnadze kämpfte und auch gegen seinen gleich korrupten, vom Westen gehätschelten Nachfolger Sakashvili kämpft. Herr G. war ehrenamtlich als Wahlbeobachter tätig; in sechs Wahlkämpfen registrierte er Wahlbetrug. Seinen Bruder schlugen noch die „Wahlhelfer“ des alten Präsidenten tot. Herr G. flüchtete unter dem neuen nach Österreich. Dessen Anhänger hätten gerne die Dokumente gehabt, die er als Beweise für den Wahlbetrug gesammelt hatte; aber er gab sie trotz massivem Druck nicht ihnen, sondern einer Oppositionszeitung, die sie in Amerika veröffentlichte. Herr G., mit dem Tode bedroht, erlitt einen Herzinfarkt, ehe er seine Heimat verließ. Das Bundesasylamt lehnte G.’s Antrag mit der eindrucksvollen Begründung ab, es gäbe in Georgien heutzutage keinen Wahlschwindel mehr… Das konnten wir in der Berufung (nicht zuletzt anhand des Artikels, der dank G.’s Material erschienen war) eindrucksvoll widerlegen. In der UBAS-Verhandlung (bei Mag. Nowak) erhielten Herr G. und seine Familie Asyl. Verantwortlich für den Erstbescheid war ein Beamter, den ich sonst wirklich schätze, der aber gegen Georgier mit einem tief verwurzelten Vorurteil behaftet war. Mittlerweile hat er das Asylamt verlassen, weil er es dort nicht mehr aushielt, und ist Referent beim UBAS geworden; dort trifft er keine Entscheidungen, bereitet sie aber vor. Ich wünsche ihm trotz allem – ebenso wie Familie G. - für die Zukunft viel Glück. Eine Vorzeigefamilie aus dem Iran Mahmoud und seine Frau Azadi sind 2001 aus dem Iran geflüchtet. Er besaß eine kleine Firma, sie studierte Physik. Er hatte einem Oppositionellen erlaubt, seinen Keller zum Kopieren regimefeindlicher Schriften zu benützen. Bis die Sache durch einen Zufall aufflog. Solche Zufälle können im Iran tödlich sein. Der Asylantrag des Ehepaares wurde vom Bundesasylamt abgewiesen. Von der Berufung bis zur UBAS-Verhandlung vergingen fünf Jahre. In dieser Zeit geschah nichts, der Akt war gut abgelegt. Immerhin – die beiden nutzten die Zeit. Sie lebten in Tirol und fanden Nischen, in denen ein halbwegs würdevolles Überleben möglich war. Azadi inskribierte an der Innsbrucker Franzens-Universität und studierte weiter Physik, sie spricht heute perfekt deutsch; ihr Mann fand legale Arbeit in einer Tiroler Fabrik. Kurze Zeit war das möglich, trotz „Ausländerbeschäftigungsgesetz“. Der Tiroler Arbeitsmarkt ist, glaube ich, nicht zusammengebrochen deshalb. „Nicht einmal wir Asylbehörden konnten die Integration dieser Familie verhindern“, rief UBAS-Richter Mag. Benda erstaunt. Mahmouds Vater und sein Cousin waren mittlerweile in Teheran bei mysteriösen „Verkehrsunfällen“ ums Leben gekommen. Schlimm genug, um das Senatsmitglied zu überzeugen: Mahmoud, Azadi und ihre Kinder erhielten Asyl. Sie werden es, hoffe ich, nicht allzu schwer haben auf ihrem weiteren Weg. Wie schön wäre es, hätten alle Flüchtlinge schon im Asylverfahren Gelegenheit, zu arbeiten und zu studieren! Aus Deutschland abgeschoben – beinahe in den Tod Herr Mustafa aus dem türkisch besetzten Teil Kurdistans hat eine fast zwanzigjährige Odyssee hinter sich. Vom faschistischen Militär verfolgt, war er mit Frau und Kindern zunächst in die Schweiz geflüchtet. Dort ging sein Asylverfahren durch die Instanzen – hoffnungslos. Noch dazu hatte er auch in der Schweiz ein Strafverfahren am Hals: Er hatte nämlich von kurdischen Geschäftsleuten dort Mitgliedsbeiträge eingehoben für den Widerstand daheim; „Schutzgelderpressung“ nannten das die Schweizer Behörden, verständnislos… Mustafa und die Seinen flüchteten nach Deutschland weiter, beantragten dort wieder Asyl. Wieder vergebens; 2001 schob man sie ab in die Türkei. Mustafa wurde am Flughafen Istanbul sofort verhaftet, mit Elektroschocks gefoltert, monatelang eingesperrt. Denn auch unter dem pseudo-„rotgrünen“ Regime war das Asylrecht in Deutschland nahezu abgeschafft. Allzu gut waren – auch damals - Deutschlands Beziehungen zu Verfolgerstaaten überall auf der Welt. Eine Zeitlang lebte die Familie in der Türkei nach Mustafas Haftentlassung im Untergrund. Dann flüchteten sie wieder, diesmal nach Österreich. Auch sie ließen sich in Tirol nieder, wo Asylwerber kurze Zeit hindurch legale Arbeit erhielten. Mustafa fand in Innsbruck einen Job als Pizzakoch. Die Mädchen gehen in die Schule; sie sprechen perfekt Tirolerisch. Das Asylverfahren dauerte auch in diesem Fall jahrelang. Ohne dass - von der Berufung gegen den erstinstanzlich negativen Bescheid bis zur UBAS-Verhandlung - irgendetwas geschah. Ich begleitete sie zur Verhandlung, die Lehrer hatten Bestätigungen über den guten Schulerfolg der Mädchen vorgelegt; und es gelang mir, dem Richter zu erklären, dass die angebliche „Schutzgelderpressung“ zu lange zurück lag, um angesichts der guten Integration der Familie noch von Bedeutung zu sein. So haben Mustafa und die Seinen in Tirol nun endlich einen sicheren Zufluchtsort gefunden. Gerade rechtzeitig noch – bevor der neue Eiserne Vorhang allen Neuzugängen den Eintritt ins „Paradies Europa“ verwehrt… Asyl nach zehn Jahren Herr G. stammt aus Äthiopien und gehört der Volksgruppe der Oromo an. Er arbeitete als Chemiker in einer Zuckerfabrik und leitete dort einen Verein, der für die Interessen der Oromo eintrat. Deshalb wurde er verfolgt und flüchtete 1996 nach Österreich. Wir begleiteten ihn durch ein endloses Verfahren. Endlos, nicht weil die Sachlage so kompliziert gewesen wäre. Sondern wegen der Arbeitsunlust der zuständigen UBAS-Person. Einer gewissen U., deren einzige Aktivität (wenn sie nicht gerade auf Urlaub oder in Karenz war) darin bestand, den Akt an die Erstinstanz zurückzuverweisen, die einen Beharrungsbescheid erließ. Was hätten wir tun sollen? Eine Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dann wäre der Akt dort drei Jahre gelegen. Herr G. war schon mehr als zermürbt, als die U. den Fall endlich an eine Kollegin abgab, die eine Verhandlung anberaumte und Herrn G. Asyl gewährte. Wir erwägen nun gegen die U. eine Amtshaftungsklage für Herrn G.’s zehnjährigen Verdienstentgang. Hundeführer „Tasso“ Aslan ist Tschetschene. Er hat im Krieg gegen die Russen gekämpft und Leichenteile seiner Kameraden begraben müssen. Er zeigt „deutliche Hinweise auf PTSD (posttraumatische Belastungsstörung)“. So steht es im amtsärztlichen Attest. Trotzdem hat Aslan sechs Wochen in Schubhaft zugebracht. Er war zunächst nach Polen geflüchtet. Die polnischen Behörden wiesen seinen Asylantrag ab; seine chronische Harnwegsentzündung wurde nicht behandelt; Asylwerber wurden von betrunkenen Rassisten überfallen, ein Flüchtling erlitt dabei eine Verletzung durch einen Messerstich. Aslan hielt es dort nicht aus und flüchtete im August 2005 weiter nach Österreich. Sein Asylantrag wurde wegen Dublin-Zuständigkeit Polens zurückgewiesen; Aslan verschwand hinter Gittern. Bei Akteneinsicht im UBAS fanden wir einen hübschen Bericht des Polizeikommandos Baden an das Innenministerium: „Koordinierte Festnahmen in Traiskirchen am 6.2.2006. Zu der seitens des BMI angeordneten verstärkten Ausfertigung und Ausfolgung von Schubhaftbescheiden wurde am heutigen Tag der 1. exekutive Einsatz zu Durchsetzung dieses Auftrages positiv ausgeführt.. Da dabei die Asylwerber ausgewählt wurden, von denen in erster Linie mit massiverem Widerstand zu rechnen sein durfte, wurde vom Unterfertigten das EKO Cobra zur Unterstützung und Gewährleistung der Durchführung angefordert. Seitens der EKO Cobra wurden 20 Beamte unter der Leitung von Mjr. P. entsandt. Seitens des Bezirkes Baden waren für die weitere Innen- und Außensicherung 30 Beamte eingesetzt. Weiters wurden diese Einsatzkräfte von den Diensthundeführern ‚Wien-Umgebung Tasso’ (BezInsp B.) und ‚Mistelbach Tasso’ (GrInsp H.) unterstützt. Um 13.45 Uhr konnten 7 von den zur Festnahme vorgesehenen tschetschenischen Asylwerbern gesichert und nachdem vom begleitenden Referenten der BH Baden, Schantl, die Schubhaftbescheide direkt ausgefolgt wurden, festgenommen werden. Es kam zu keinen besonderen Vorkommnissen. Ich darf mich bei allen eingesetzten Beamten des Bezirkes, der EKO Cobra sowie den beiden Diensthundeführern für den hervorragenden Ablauf der Aktion bedanken! Der BPKdt.“ Die Polizei hatte allerhöchsten Auftrag, jene Tschetschenen herauszufiltern, von denen am meisten Widerstand zu erwarten sei. Sie wurden als erste festgenommen, damit man dann mit den Schwächeren, mit Frauen und Kindern leichtes Spiel hat. Wen wundert es, daß tschetschenische Flüchtlinge Traiskirchen mit russischen Filtrationslagern vergleichen? Der UBAS gab unserer Berufung statt. Aslan – auf den noch das alte Gesetz Anwendung fand, weil er vor 31. Dezember 2005 nach Österreich geflüchtet war – wurde wegen seiner Traumatisierung zum Verfahren zugelassen. Das Bundesasylamt wies seinen Asylantrag trotzdem ab, der UBAS behob den Bescheid neuerlich; endlich wurde dem Asylamt das Pingpongspiel zu blöd; im Oktober erhielt Aslan (und tatsächlich in erster Instanz!) Asyl... Weitere Infos folgen in Kürze |
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