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Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs

Asyl in Not fordert:
Bundesbetreuung für alle Asylwerber – jetzt, sofort!

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Das Urteil des OGH lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Der Staat darf nicht damit "spekulieren" (so der OGH wörtlich), daß ihm private Organisationen die Sorge für Hilfsbedürftige abnehmen. Hilfsbedürftige Asylwerber haben einen Rechtsanspruch auf Grundversorgung durch den Staat.

Anlaß war der Fall einer (von Asyl in Not rechtlich vertretenen, von der Evangelischen Diakonie in einem Notquartier untergebrachten) afghanischen Flüchtlingsfamilie, die 1996 nach Österreich geflüchtet war und 1999 Asyl erhielt. Der Bund muß jetzt der Diakonie die Kosten für die dreijährige Unterbringung bezahlen.

Das Urteil des OGH gilt aber nicht nur für diesen Fall, sondern generell. Der Staat darf sich nicht mehr von seinen Aufgaben drücken. Tausende Asylwerber werden Jahr für Jahr auf die Straße gestellt. Schwerkranke Menschen, traumatisierte Folteropfer müssen in Notquartieren leben, haben keine Krankenversicherung, jede ärztliche Behandlung muß von den NGOs erbettelt werden. Dieser unerträgliche Skandal muß jetzt sofort ein Ende haben.

Asyl in Not fordert daher die Bundesregierung auf, unverzüglich alle mittellosen Asylwerber in die Bundesbetreuung aufzunehmen. Die Menschenrechte müssen wieder gelten in diesem Land.

Michael Genner,
Geschäftsführer von Asyl in Not
1090 Wien, Währingerstr. 59
Tel. 408 42 10-15, 0676-63 64 371

Spendenkonto: Bank Austria, 698 035 557
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Asyl in Not, Währingerstraße 59, A-1090 Wien