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Kunstasyl 2008
Achtung: neues Spendenkonto von Asyl in Not!
Raiffeisen 32000 Kontonummer 5.943.139
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Neujahr

Liebe Leserinnen und Leser !

Ein neues Jahr beginnt. Ein neues Asyl- und Fremdenrechtspaket tritt in Kraft.

Menschen werden spurlos verschwinden.
Willkürliche Verhaftungen und Deportationen werden an der Tagesordnung sein.

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Dieses Gesetz richtet sich gegen die am meisten Verfolgten:
Traumatisierte und Folteropfer.
 
Bisher waren sie geschützt; ab 1. Jänner 2006 werden auch sie gnadenlos deportiert.
 
Sie sollen zurück in angeblich sichere „Dublin“-Staaten, von denen wir wissen, dass Flüchtlinge dort nicht sicher sind: zum Beispiel die Slowakei, wo die Anerkennungsrate knapp über Null Prozent beträgt. Asyl in Not hat Fälle tschetschenischer Flüchtlinge dokumentiert, die die Slowakei via Ukraine nach Rußland abgeschoben hat.
 
Dieses Gesetz soll faire Verfahren verhindern:
 
Schubhaft wird verhängt, noch bevor ein Asylbescheid erlassen ist.
Schon wenn „anzunehmen“ ist, ein anderer „Dublin“-Staat könnte zuständig sein.
 
Rechtsvertreter werden keinen Zugang zu den Häftlingen haben.
Stattdessen werden dann „professionelle Abschiebungen“ von staatsangestellten „Betreuern“ organisiert.
 
Dieses Gesetz richtet sich gegen NGOs:
 
„Beihilfe“ zum „illegalen Aufenthalt“ wird mit sechs Monaten Gefängnis bedroht.
Wir nehmen die Herausforderung an.
 
Asyl in Not hat Strassers Asylgesetz erfolgreich bekämpft:
Wir konnten hunderte rechtswidrige Abschiebungen verhindern.
Wir werden es auch diesmal schaffen.
 
Dafür brauchen wir auch Ihre Hilfe.
Nehmen Sie einen Flüchtling / eine Flüchtlingsfamilie in Ihrer Wohnung auf.
Geben Sie „Privatasyl“! Den Kontakt stellen wir gerne für Sie her.
 
Liebe Leserinnen und Leser,
wir wünschen Ihnen allen ein gutes und glückliches Jahr.
 
Michael Genner
Asyl in Not
 
Währingerstraße 59
1090 Wien
Tel.: 408 42 10-15, 0676 – 63 64 371
 
Spendenkonto:
P.S.K., Kontonummer 92.034.400, 
Asyl in Not.
 
Prokops Lex Anti-NGO
 
§ 115 Absatz 1 des neuen Fremdenpolizeigesetzes lautet:
 
„Wer mit dem Vorsatz, das Verfahren zur Erlassung oder die Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen hintanzuhalten, einem Fremden den unbefugten Aufenthalt im Hoheitsstaat eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union erleichtert, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“
 
Sie drohen uns. Aber sie können uns nicht einschüchtern.
 
Wir leisten Widerstand.
 
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Asyl in Not, Währingerstraße 59, A-1090 Wien