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Wir erinnern uns nur zu gut an die Tiraden der Polizeiministerin: Gewalttätige Schlepperbosse lassen schwangere Frauen am Weg zurück… Und an das Aufheulen gewisser Medien. Aber auch an so manchen, der es eilig hatte, die Enttäuschung seines angeblichen Vertrauens bitterlich zu beklagen… Die Anschuldigungen gegen die Fluchthelfer sind zusammengebrochen. Die „Ermittlungs“-Methoden der Polizei und der Staatsanwaltschaft sind demaskiert. Daraus sind nun die politischen Konsequenzen zu ziehen. Der berüchtigte „Schlepper-Paragraph“ (§ 114 Fremdenpolizeigesetz) ist aus dem Rechtsbestand zu löschen. Jene, die ihn angewendet haben, um die Existenz unschuldiger Menschen zu ruinieren, und jene, die den Anlaßfall zur Verhetzung gegen Flüchtlinge genutzt haben, sind nun selber vor Gericht zu stellen. Hafträume für sie gibt es nun, nach der Freilassung der „Schlepper“, zum Glück genug. Und die Polizeiministerin muß den Weg so vieler ihrer VorgängerInnen gehen: ins politische Nichts. Michael Genner Obmann von Asyl in Not www.asyl-in-not.org Spendenkonto: Raiffeisen (BLZ 32000), Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not ![]() |
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