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Kunstasyl 2010
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Drei Meldungen aus drei Ländern Europas, fast zur gleichen Zeit:
 
Frankreichs Präsident Sarkozy weist tausende Roma aus, obwohl sie EU-Bürger sind. EU-Bürger zweiter Klasse – oder heißt es schon wieder: minderer „Rasse“?
 
In Bratislava erschießt ein 50jähriger Rassist sechs Mitglieder einer Roma-Familie; angeblich waren ihm die Kinder „zu laut“. Ähnliche Massaker wurden vor noch nicht langer Zeit in Ungarn verübt.
 
Österreichs Polizeiministerin Fekter verlangt einmal mehr die Internierung von Asylsuchenden, um den angeblich „sprunghaften Anstieg“ der Asylanträge zu bekämpfen (im August aus Mazedonien laut „Presse“ ganze 73 !) ; man müsse gewährleisten, „daß aus der Asyl-Grundversorgung nicht ein vorübergehendes Taschengeld für Roma aus südosteuropäischen Staaten wird“.
 
Roma flüchten aus diesen Staaten, weil sie dort im Elend leben und rassistisch diskriminiert werden. Als Asylwerbende hier in unserem ach so attraktiven Österreich erhalten sie 40 Euro im Monat „Taschengeld“…
 
Und wenn sie „untergetaucht“ sind (was Fekter durch Internierung verhindern will), bekommen sie gar nichts mehr. Warum läßt sie sie also, wenn sie am „Taschengeld“ sparen will, nicht einfach ziehen?
 
Fekters zynische, rassistische Tiraden entbehren jeder Logik. Außer einer… Sie dienen nämlich einem ganz bestimmten Zweck: der Hetze gegen Asylsuchende – und dabei besonders der Hetze gegen ein Volk, das hierzulande schon einmal nahezu ausgerottet wurde.
 
Wiederholt sich die Geschichte?
 
Damals wie heute wurden Roma zu Sündenböcken gemacht, als „Diebe“ und „Asoziale“ beschimpft. Damals wie heute wird ihnen unterstellt, das Sozialsystem auszunützen.
 
Damals war es Himmlers „Festsetzungserlaß“ (1939), der „Zigeunern“ zunächst „nur“ das „Umherziehen“ verbot; heute heißt es „Anwesenheitspflicht“.
 
Damals ist es nicht gelungen, den Anfängen zu wehren. Dann kam der Völkermord.
 
Heute wollen wir rechtzeitig die Konsequenzen ziehen:
 
Das heißt jedenfalls für uns in Österreich: Fekter muß weg. Sie ist für eine demokratische Gesellschaft untragbar geworden. Das französische Volk, das schon mit anderen Despoten fertig geworden ist, wird sich hoffentlich um Sarkozy kümmern.
 
Angemerkt sei, daß die Völker Europas ihre Befreiung vom Faschismus auch jenen Roma und Sinti verdanken, die am Widerstand gegen Hitlerdeutschland teilnahmen und von denen viele im bewaffneten Kampf gefallen sind.
 
Es wird Zeit, sich dieser Tradition zu besinnen.
 
Michael Genner
Asyl in Not
 
 
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Ein langes Verfahren erfolgreich abgeschlossen.
 
Frau Malika flüchtete im März 2004 aus Tschetschenien nach Österreich. Ihr Mann hatte einem prominenten Widerstandskämpfer als Leibwächter gedient, wurde mehrmals festgenommen - man wollte erfahren, wo sein Chef sich verborgen hielt; aber er verriet ihn nicht.
 
Aus Sorge um seine Familie schickte er zunächst seine Frau und die kleineren Kinder nach Österreich; für mehr reichte das Geld nicht. Er selbst und die beiden größeren Söhne wollten später nachkommen.
 
Eines der mit Malika geflüchteten kleinen Kinder, Rustam, ist behindert. Er hatte in der Heimat einen Bombenangriff überlebt und durch den Schock einen (zunächst völligen) Sprachverlust erlitten, der erst in Österreich behandelt wurde; er ist aber weiterhin schwer verhaltensgestört.
 
Malika wurde im Asylamt Eisenstadt befragt. Sie erwähnte die Dienste ihres Mannes für den tschetschenischen Rebellen ebenso wie seine Verhaftungen, jedoch nur knapp, denn sie dachte, ihr Mann würde kommen und es genauer erzählen. Das Asylamt wies ihren Antrag ab.
 
Aber ihr Mann kam nicht. Seine letzte Verhaftung 2005 war endgültig; seither hat man nichts von ihm gehört. Auch die beiden größeren Söhne wurden nun von einem Onkel außer Landes gebracht.
 
Der Asylgerichtshof behob den Eisenstädter Bescheid: Das Asylamt sei auf den psychischen Zustand des kleinen Rustam nur „kurz und verharmlosend“ eingegangen (er habe „Angst vor Gewitter oder Uniformierten“); auch sei die neue Lage (Verhaftung des Vaters) zu prüfen.
 
Das Asylamt schickte Rustam daraufhin zu Dr. Anderle… Unseren LeserInnen ist sie wohlbekannt: ihre Befunde stehen meist in Widerspruch zu denen namhafter Experten für die Behandlung und Betreuung von Folteropfern. Mittlerweile haben wir sie zweimal erfolgreich abgelehnt.
 
Dr. Anderle untersuchte Rustam und stellte „kein krankheitswertiges Zustandsbild fest“. Hingegen bescheinigte ein Psychotherapeut, der das Kind seit zwei Jahren behandelte, daß Sultan „eine Sonderschule besucht, sehr große Probleme beim Erlernen des Lesens hat und beim Rechnen die Finger benützen muß“. Anderles Befund sei „absolut falsch“.
 
Malika und ihre Söhne wurden in Eisenstadt neuerlich befragt; ich begleitete sie. Wie nicht anders zu erwarten, wurde es auch diesmal wieder negativ. Die Beamtin warf Malika vor, sie habe eine Festnahme ihres Mannes diesmal auf Sommer 2003 datiert, bei der ersten Befragung aber auf Sommer 2004.
 
Aber Malika war ja schon seit März 2004 in Österreich, ihre erste Befragung war am 2. Juni 2004, also noch vor dem Sommer; dieser begann auch 2004, wie alljährlich, erst am 21. Juni. Offenbar hatte sich die Beamtin vertippt. Aber daraus wurde Malika ein Strick gedreht!
 
Gleichermaßen absurd: Malika hatte die erste Festnahme einmal auf „Frühjahr 2002“, das andere Mal auf „März 2002“ datiert. Auch das nach Ansicht des Asylamtes ein „Widerspruch“. Weil der März nicht zum Frühling gehört… Dem Asylamt ging es offenbar nur darum, die Asylanträge um jeden Preis abzuweisen.
 
Ich begleitete Malika und ihre beiden - nun erwachsenen, fließend deutsch sprechenden - älteren Söhne zur Verhandlung im Asylgerichtshof (Kammerpräsident Wilfried Stracker, Richter Stephan Kanhäuser).
 
In einer ruhigen und angenehmen Verhandlungsatmosphäre (warum kann es nicht immer so sein?) klärte Malika alle noch offenen Fragen auf. Mit Erkenntnissen vom 4.8.2010 (D1 251629-2/2009/7E ff.) erhielt die ganze Familie Asyl. Sechs Jahre nach Malikas Flucht! Wir wünschen ihnen allen für die Zukunft viel Glück.
 
Michael Genner, Asyl in Not
 
 
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Asylgerichtshof entscheidet:
Das Asylamt muß einen anderen Sachverständigen bestellen!
 
Unsere LeserInnen erinnern sich: Es gibt eine Psychologin, die das Bundesasylamt oft und gern heranzieht; ihre Befunde stehen meist in Widerspruch zu denen namhafter Experten für die Behandlung und Betreuung von Folteropfern. Diese Dr. Anderle haben wir nun in drei Asylverfahren erfolgreich als Gutachterin abgelehnt.
 
Unseren Ablehnungsschriftsatz stellen wir befreundeten NGOs gerne zur Verfügung und empfehlen unser Vorgehen zur Nachahmung.
 
Wir berichteten über Frau Dr. Elisabeth Anderle, klinische Psychologin, in einigen Rundbriefen im Sommer und Herbst 2009:
 
 
Ein „modisch gekleideter Simulant“…
 
So hatte Dr. Anderle einem psychisch schwer kranken, in der Heimat mit Elektroschocks gefolterten (jedoch, wie sie festhielt „modisch gekleideten“!) Tschetschenen, Herrn S., „Aggravation“ (Übertreibung) sowie „Überbewertung der tatsächlichen Beschwerden aufgrund wirtschaftlicher Sicherungswünsche“ und „unübersehbare Simulation“ attestiert.
 
Hingegen hatte Erwin Klasek, einer von Österreichs wichtigsten Experten für Behandlung und Begutachtung von Folteropfern, bei Herrn S. eine „höhergradige post-traumatische Belastungsstörung (PTSD) zu Folge serieller Traumatisierung“ diagnostiziert.
 
Nach dem Anderle-Befund wurde Herr S. in Schubhaft genommen, jedoch wegen Haftunfähigkeit freigelassen und erhielt schließlich vom Asylgerichtshof mit Erkenntnis vom 31.7.2009, D5 312942-3/2009/7E, Asyl.
 
Die Vergewaltigte geht abends gerne aus…
 
Auch bei Frau Kh., Vergewaltigungsopfer aus Tschetschenien, wurde Dr. Anderle als Gutachterin eingesetzt. In ihrem Befund schrieb sie, es liege keine psychische Störung vor, welche einer „posttraumatischen Belastungsstörung“, einer „andauernden Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung“ oder einer „depressiven Störung“ entsprechen würde.
 
In völligem Gegensatz dazu stellten der ärztliche Leiter des Sozialpsychiatrischen Ambulatorium Josefstadt und eine Fachärztin für Psychiatrie fest, daß Frau Kh. an einem depressivem Zustandsbild im Rahmen einer posttraumatischen Belastungsreaktion F43.1 leidet.
 
Beim Lesen des Anderle-Befunds sprang uns in die Augen, daß sie unsere Klientin offenbar mit keinem Wort nach einem Eingriff in ihr sexuelles Selbstbestimmungsrecht befragt hatte. Dies obwohl Frau Kh. im Bundesasylamt auf die Frage, ob ihr Vorbringen einen solchen Eingriff betrifft, geantwortet hatte: „Ja, aber ich werde nicht darüber sprechen.“
 
Dr. Anderle zufolge habe Frau Kh. in der spontanen Erzählung berichtet, „daß es ihr zurzeit sehr gut gehe, daß sie keine Beschwerden habe“.
 
Auch habe sie angegeben, „daß sie abends gerne ausgehe. Sie habe fast immer eine schlagfertige Antwort bereit, würde sich beim Kellner eines Restaurants beschweren, wenn ein schlechtes Essen serviert werde“.
 
In Wirklichkeit ging es Frau Kh. ganz und gar nicht gut; sie betonte, sie habe dergleichen auch nicht gesagt.
 
Vor allem aber war Frau Kh. in Österreich noch nie in einem Restaurant (sie befand sich in Grundversorgung mit einem monatlichen Taschengeld von 40.- Euro!) und in Tschetschenien jedenfalls seit Kriegsbeginn auch nicht.
 
Anderle hatte unsere Klientin anhand einer „Selbstbeurteilungsskala“ befragt. An der Realität tschetschenischer Flüchtlinge gehen solche Fragen meilenweit vorbei. Keinesfalls darf aber nach den Regeln der Kunst behauptet werden, dass die abgefragte Situation tatsächlich stattgefunden hat.
 
Anderles Befund erweckte aber beim Leser (und somit auch bei der Referentin des Bundesasylamtes!) genau den Eindruck, es handle sich bei Frau Kh. um eine resolute, lebenslustige und keinesfalls traumatisierte Frau. So entstand von der Betroffenen ein völlig falsches Bild, das mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat.
 
Das Bundesasylamt wies ihren Asylantrag ab. Unsere Beschwerde an den Asylgerichtshof hatte jedoch Erfolg; mit Erkenntnis vom 12.4.2010 (D7 410177-1/2009/5E, Richterinnen Gloria Stark und Sabine Gollegger) erhielt Frau Kh. Asyl, ihre Kinder ebenso.
 
Ein Beamter ist (vielleicht) zur Einsicht gekommen.
 
Frau M., ebenfalls Vergewaltigungsopfer und schwer traumatisiert, hatten wir im Dublin-Verfahren vertreten und beim Verwaltungsgerichtshof ihre Zulassung erreicht. Das war möglich, weil der Dublin-Bescheid vor dem 1. Juli 2008 erlassen worden war; allen späteren Dublin-Opfern ist der Weg zum Verwaltungsgerichtshof verwehrt.
 
Das Asylamt, wo das Verfahren wieder anhängig wurde, wollte Frau M. zu Dr. Anderle schicken. Aus diesem Anlaß lehnten wir Anderle erstmals in einem ausführlichen Schriftsatz wegen Befangenheit ab. Und zwar für diesen wie auch jeden künftigen Fall. Befunde von Erwin Klasek, die die Krankheit Frau M.‘s bescheinigten, lagen ohnedies zur Genüge vor.
 
Im Fall M., das sei lobend erwähnt, verzichtete nun sogar Mag. Macek (Asylamt Wien), den wir an dieser Stelle oft kritisiert haben, auf eine Anderle-Untersuchung. Frau M. erhielt ohne weiteren Befund in erster Instanz Asyl.

In einem ähnlichen Fall eines tschetschenischen ehepaares erreichte Mag. Judith Ruderstaller (Leiterin unserer Rechtsabteilung), daß das Asylamt Eisenstadt auf Anderle als Gutachterin verzichtete.
 
„…unerwünschte Ergebnisse zu vermeiden“
 
Herr und Frau T. waren „freiwillig“ nach Tschetschenien zurückgekehrt, dort neuerlich verfolgt worden und wieder nach Österreich geflüchtet. Selbst die Ärztin in Traiskirchen stellte bei Herrn T. eine krankheitswertige psychische Störung fest. Es ging ihm so schlecht, daß er für einige Zeit in der Psychiatrie des Krankenhauses Baumgartner Höhe aufgenommen werden mußte.
 
Judith Ruderstaller (Leiterin der Rechtsabteilung von Asyl in Not) lehnte Anderle auch in diesem Fall ab, verwies auf unsere bisherigen Erfahrungen und hielt fest, dass eine Verfahrenspartei gemäß § 53 AVG einen Sachverständigen ablehnen kann, wenn begründete Zweifel an dessen Unbefangenheit oder Fachkunde bestehen.
 
Das Asylamt wies (ohne einen anderen Sachverständigen zu bestellen) die Asylanträge dieser Familie ab; auch zwei von uns zum Beweis der Fluchtgründe angebotene Zeugen wurden nicht gehört. Es sei, so die Beamtin, „offensichtlich, daß die pauschale Ablehnung einer anerkannten Expertin lediglich dazu dienen soll, unerwünschte Ergebnisse in Gutachten zu vermeiden.“
 
Judith Ruderstaller erhob dagegen Beschwerde und hielt fest, daß es nicht zum Nachteil des Antragstellers ausgelegt werden dürfe, wenn er gesetzlich zustehende Rechte in Anspruch nimmt.
 
Der Asylgerichtshof (Ulrike Scherz, Clemens Kuzminski) gab der Beschwerde statt und verwies den Fall an das Bundesasylamt zurück (D4 300439-3/2010/5E, 19.7.2010). Aus dem Erkenntnis:
 
Immerhin normiert § 53 AVG die Möglichkeit einer Partei, unter bestimmten Umständen einen Sachverständigen abzulehnen.“
 
Der vom Bundesasylamt gezogene Schluß sei „unzulässig, da er eine antizipierende Beweiswürdigung beinhaltet, die mit der (…) freien Beweiswürdigung nicht in Einklang zu bringen ist“, da „eine ‚freie Beweiswürdigung‘ erst nach einer vollständigen Beweiserhebung einsetzen darf“.
 
„Eine einmalige Ablehnung eines bestimmten Sachverständigen kann nicht dazu dienen, dem Beschwerdeführer die Vermeidung unerwünschter Ergebnisse in Gutachten zu unterstellen – anders gestaltet es sich bei einer allgemeinen Ablehnung einer Untersuchung bzw. immer wieder Ablehnungen von verschiedenen Sachverständigen.“
 
„Darüber hinaus scheint aus der Begründung hervorzugehen, daß das Bundesasylamt selbst im Vorhinein bereits von einem für den Beschwerdeführer unerwünschten Ergebnis ausgeht.“
 
Der Asylgerichtshof erteilte dem Asylamt den Auftrag, Herrn und Frau T.‘s Gesundheitszustand zu erheben:
 
Diese Untersuchung hat jedoch jedenfalls nicht durch Dr. Anderle, sondern durch einen anderen Sachverständigen zu erfolgen.“
 
Ebenso muß das Asylamt nun unsere Zeugen hören.
 
Ein sehr schöner Erfolg an der juristischen Front. Wir empfehlen, wie gesagt, auch allen anderen NGOs, Dr. Anderle als Sachverständige abzulehnen, unseren Schriftsatz zu verwenden und schöpferisch weiter zu entwickeln…
 
 
Spendenkonto
Raiffeisen (BLZ 32000),
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

Kunstauktion zu Gunsten von Asyl in Not
 
Mittwoch, 15. September 2010, 19 Uhr
Theater Nestroyhof Hamakom, Nestroyplatz 1, 1020 Wien
U 1 Station Nestroyplatz
 
Seit 1996 veranstaltet Asyl in Not Kunstauktionen; heuer ist es ein kleines Jubiläum,  das 15. Jahr. Wir danken den Künstlerinnen und Künstlern, die uns all die Zeit treu geblieben, und ebenso den vielen, die neu zu uns gestoßen sind. Ihre wertvollen Spenden sind ein wichtiges Standbein unserer Finanzierung; nicht zuletzt dank „KunstAsyl“ sind wir unabhängig vom Staat.
 
Einem Staat, der an unabhängiger, und das heißt: parteiischer Rechtsberatung für Flüchtlinge keinerlei Interesse zeigt, der daher fast alle Förderungen für kritische Organisationen gestrichen und das Geld stattdessen einer polizeinahen Vereinigung zugeschoben hat.
 
Es ist kennzeichnend für die Lage in diesem Land, daß Kulturschaffende in die Bresche springen und eine Aufgabe übernehmen mußten, die eigentlich dem Staat zukommt.
 
Denn natürlich fordern wir einen Rechtsanspruch auch und gerade kritischer NGOs auf staatliche Förderung, und zwar ohne jede politische Zensur. Schließlich gibt es ja auch staatliche Parteienförderung nicht nur für Regierungsparteien, sondern ebenso für die Opposition.
 
KunstAsyl“ findet heuer am Mittwoch, dem 15. September, um 19 Uhr im Theater Nestroyhof Hamakom, Nestroyplatz 1, 1020 Wien (U 1 Station Nestroyplatz) statt. Empfang mit Buffet um 18 Uhr.
 
Beachten Sie bitte, dass der Termin vorverlegt wurde. Ursprünglich war der 11. Oktober vorgesehen und angekündigt worden. Dieser Änderung haben wir auf Ersuchen unseres Partners Hamakom kurzfristig zugestimmt und uns den damit zusätzlich verbundenen organisatorischen Herausforderungen gestellt.
 
Auktionator ist wie schon in den vergangenen Jahren Otto Hans Ressler (Im Kinsky Kunstauktionen).
 
94 wertvolle Werke kommen zu Gunsten von Asyl in Not unter den Hammer. Unter den SpenderInnen: Arik Brauer, Herbert Brandl, Günter Brus, Gunter Damisch, Tone Fink, Ernst Fuchs, Valie Export, Brigitte Kowanz, Wolfgang Pavlik, Markus Prachensky, Franz West, Otto Zitko, Leo Zogmayer – um nur einige, stellvertretend für alle, zu nennen. Vielen herzlichen Dank!
 
Besichtigung der Exponate vor Ort:
Mo 13.09., Di 14.09., 15-19 Uhr, Mi 15.09. 15-18 Uhr
 
Der Katalog ist online:
 
Der Katalog (Printversion) liegt am 8. September 2010 der Tageszeitung "Der STANDARD" bei.

KUNSTASYL auf Facebook:
http://www.facebook.com/kunstasyl
 
Teilnahme in Abwesenheit:

Haben Sie am 15. September keine Zeit? Kein Problem: Benützen Sie den "Schriftlichen Kaufauftrag". Sie finden ihn im Katalog und auf der Website - immer beim Kunstobjekt auf der letzten Zeile der Seite, oder direkt hier:
 
 
Der Erlös der Auktion dient zur Gänze der weiteren Arbeit von Asyl in Not.
 
 
Spendenkonto:
Raiffeisen (BLZ 32000),
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not
 
 
 
 

Asyl in Not fordert Einleitung eines Strafverfahrens.

Im November 2003 ließ der damalige Polizeiminister Ernst Strasser 74 tschetschenische Flüchtlinge in die Tschechische Republik zurückschieben, obwohl sie in Österreich Asylanträge gestellt hatten. Strasser damals zu den Medien: „Wir haben sie eingeladen, umzukehren“.


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Aufstand der Anständigen

Viele tausende Menschen demonstrierten auf dem Ballhausplatz für Arigona und ihre Familie und gegen das herrschende Asylunrecht. Asyl in Not hat dieses (leider allzu späte) Aufbegehren unterstützt.

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Asyl in Not unterstützt den folgenden Aufruf:

1. Juli, 18.30 Uhr, Heldenplatz:

GENUG IST GENUG!

Arigona Zogaj und ihre Familie sollen bleiben!
Für eine menschenwürdige Asylpolitik!

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Frustrierte KollegInnen aus anderen NGOs fragen uns manchmal: Hat es denn noch überhaupt irgendeinen Sinn, was wir tun? Und wir antworten stets: Oh ja! Um jedes einzelnen Menschen willen, dem wir helfen können, zahlt es sich aus.

Unsere Erfolgsbilanz läßt sich nach wie vor sehen, noch dazu wenn man bedenkt, wie gering unsere Ressourcen sind. Immerhin konnten wir 2010 unseren Personalstand ein bißchen erweitern.

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Asyl in Not, Währingerstraße 59, A-1090 Wien