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Preisträger der Dr. Bruno Kreisky Stiftung für Verdienste um die Menschenrechte (1991)

Michael Genner, Obmann von Asyl in Not, ist Preisträger der Österreichischen Liga für Menschenrechte (2011) für besonders couragierte Verdienste zur Umsetzung des Menschenrechts auf Asyl.


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Kunstasyl 2012
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Michael Genner / buchcover_michael / Zum Vergrößern auf das Bild klicken

Kenan S. ist wieder in Österreich bei seiner Frau und seinem Kind. 

Unsere LeserInnen werden sich erinnern: Im vergangenen Sommer sollte unser Klient Kenan, ein Menschenrechtsaktivist aus der Türkei, dessen Asylantrag rechtswidrig abgewiesen worden war, in die Türkei deportiert werden.  Eine Protestaktion am Flughafen verhinderte dies; unser Dank gilt allen, die daran teilnahmen, ganz besonders einer Flugpassagierin, die im Flugzeug ihre Empörung kundtat, sodaß der Kapitän sich weigerte, Kenan mitzunehmen.
 
Link: Soll schon wieder ein Kind seinen Vater verlieren?

Kenan hatte auch beim Magistrat einen Antrag auf ein Visum gestellt; dieser war in zwei Instanzen abgewiesen worden, da er vom Ausland aus zu stellen sei; im Berufungsbescheid des Innenministeriums stand, Kenan sei die (vorübergehende) Trennung von Frau und Kind zumutbar, weil er nach Antragstellung bei der österreichischen Botschaft ohnedies in kurzer Zeit ein Visum bekäme.  

Auf meinen Rat beschloß Kenan daher, dieser Zusage zu vertrauen, freiwillig in die Türkei zu reisen und einen Botschaftsantrag zu stellen.  Teile der Fremdenpolizei versuchten, diese Lösung zu torpedieren und Kenan doch noch zu verhaften und abzuschieben, sodaß er auf achtzehn Monate gesperrt gewesen wäre und erst danach einen Botschaftsantrag hätte stellen können. Dieses infame Manöver unterbanden wir durch neuerlichen öffentlichen Protest.  

Link: Abschiebung verhindert

Kenan ist dann, wie vorgesehen, auf freiem Fuß in die Türkei gereist, hat bei der österreichischen Botschaft ein Visum beantragt und es jetzt mit unserer Hilfe auch (vergleichsweise sogar schnell) bekommen.   

Bis dahin waren noch mancherlei Hürden zu überwinden, Asyl in Not ist aber dran geblieben: Unser Büroteam war immer wieder mit Telefonaten hinter der zuständigen MA 35 her, auch beim Innenministerium mußte ich noch einmal intervenieren, aber jetzt ist es geschafft. Kenan ist angekommen und mit seiner Familie vereint.   

Der glückliche Ausgang ist ein Erfolg der parteiischen Rechtsvertretung durch Asyl in Not und einer breiten politischen Solidarität, wofür wir allen Beteiligten herzlich danken; ein Beweis mehr, daß Widerstand sich lohnt.  

Michael Genner Obmann von Asyl in Not 

Spendenkonto:  Raiffeisen (BLZ 32000), 
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not  
Online spenden: http://www.asyl-in-not.org/php/spenden.php

Ein Bericht unserer Rechtsberaterin Mag. Anna Resch
Anna wurde von der Jury der Wiener Bezirkszeitung zur Alltagsheldin des 9. Bezirks gewählt.
 
Als ich vor rund 15 Monaten erstmals die Beratungszeiten und die darin geschilderten menschlichen Tragödien miterlebte, suchte ich lange nach einer guten Ausrede, einer Notlüge, um mich vor dem dreimonatigen Praktikum zu drücken. Ich schämte mich für meine Unfähigkeit, mich mit staatlich verursachten Dramen auseinanderzusetzen.
 
Ich schämte mich, täglich unzähligen Afghanen mitzuteilen, dass Österreich nach einem langjährigen Asylverfahren zum Ergebnis gekommen ist, dass Kabul nun sicher sei und sie sich dort ansiedeln können.
 
Da die afghanische Botschaft im Zuge der humanitären Krise in Afghanistan keine Heimreisezertifikate ausstellen kann, oder sie - um nicht die eigenen BürgerInnen einer unmenschlichen Lage auszusetzen - nicht ausstellt, befinden sich die jungen Männer nach dem Erhalt des (dieser Tage beinahe selbstverständlich) negativen Bescheids in der Schwebe: Künstlich geschaffene „Illegale“, Entrechtete, die weder hier bleiben dürfen noch nach Afghanistan zurückkehren können.
 
Ob dies der „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“, die dem Bundesasylamt ein so großes Anliegen zu sein scheint, dient, muss bezweifelt werden.
 
Ich schämte mich, einer Tschetschenin meines Alters und ihrer mehrfach vergewaltigten Mutter mitzuteilen zu müssen, dass Österreich der Meinung sei, die zwei selbstbestimmt und in Freiheit leben wollenden Frauen könnten auch in Tschetschenien „leben“.
 
In Tschetschenien, wo meine Altersgenossin in ihrer Eigenschaft als junge und unverheiratete Frau von Brautraub und sexueller Gewalt bedroht ist. Wo sie ohne dem „tschetschenischen Islam“ entsprechende Kleidung nicht einmal ein Amt, geschweige denn eine Bildungseinrichtung besuchen kann. Wo sie im Angesicht der 80%igen Arbeitslosigkeit sowie aufgrund der Abwesenheit eines „männlichen Familienoberhaupts“ entweder im Harem der Kadyrowzy oder im Straßengraben enden wird.
 
Ich schämte mich, einem 24jährigen Pakistani, der nach Deutschland reiste, um seine dort lebenden Geschwister zu besuchen und aufgrund dessen später in Schubhaft genommen wurde, seinen Schubhaftbescheid zu übersetzen:
 
„Da Sie Österreich bereits einmal nach einer negativen Asylentscheidung“ (aktenwidrig, da zu diesem Zeitpunkt keine negative Asylentscheidung vorlag) „illegal nach Deutschland verlassen haben, haben Sie die Beziehungen zwischen der Republik Österreich und Deutschland nachhaltig geschädigt“.
 
Obwohl keinerlei Zusammenhang zwischen dem Grenzübertritt des jungen Mannes und den diplomatischen Beziehungen zu EU-Nachbarländern besteht (würde ein Zusammenhang zwischen Diplomatie und illegalen Grenzübertritten bestehen, so hätte Österreich vermutlich eine Mauer nach Vorbild jener aus Berlin entlang der ungarischen Grenze aufgezogen) saß mein Klient 15 Wochen in Schubhaft.
 
Die ihm zugewiesene Rechtsberatung, welche treffenderweise als Rückkehrberatung bezeichnet werden sollte und eigenartigerweise das Wort Menschenrechte im Namen trägt, legte gegen die Schubhaftverhängung keine Berufung ein…
 
Niemand hat Interesse an ihm. Er ist einer von vielen, die hinter Gittern am Wiener Gürtel dahinvegetieren. Doch er hat Glück: Sein in Deutschland asylberechtigter Bruder, der wie Ahmed selbst einer in Pakistan staatlich verfolgten religiösen Minderheit angehört, kontaktiert Asyl in Not und bittet um eine Rechtsberatung, die auch tatsächlich dieser Bezeichnung würdig ist.
 
Als ich ihn der Schubhaft besuche, vorbei an dem „Österreich zuerst“-Volksbegehren-Sticker an der Wand laufe, wird mir übel. Erstmals betrete ich ein Gefängnis, in dem ausschließlich Unschuldige inhaftiert sind.
 
Ich lege Beschwerde ein und noch am selben Tag wird er aus der Haft entlassen, ohne dass zuvor über mein Rechtsmittel entschieden wurde. Scheinbar hatte die Exekutive schlichtweg auf Ahmed vergessen. Erst nach Kenntnis, daß Asyl in Not seine Rechtsvertretung übernommen hat, und vermutlich wegen der drohenden Kosten einer erfolgreichen Beschwerde, vor allem der Haftentschädigung des Freiheitsberaubten, lenkten die Behörden ein.
 
Ich schämte mich, einem Iraner, welcher der Grünen Bewegung angehörte, sein Foltergutachten zu übersetzen. Ich erkläre ihm, dass der Sportmediziner (!), der das Gutachten anfertigte, der Ansicht ist, dass der Mann zwar „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ gefoltert wurde, er es jedoch ausschließt, dass die Folterspuren von den vom Asylwerber angegebenen Foltermethoden stammen. Das Bundesasylamt spricht dem Asylwerber in Folge seine Glaubwürdigkeit ab und lehnt seinen Asylantrag wegen „mangelnder Glaubhaftmachung“ ab.
 
Ich schämte mich, ein Gutachten der Hausärztin Dr. Hruby zu lesen, in dem sie anführt, es könne sein, dass der Asylwerber, der nachweislich an einer paranoiden Schizophrenie leidet und aufgrund dieser bereits mehrfach und über mehrere Monate hinweg in stationärer Behandlung gewesen war, seine Krankheit nur simuliere, da er eine Ausbildung als Schauspieler hat.
 
Dieser Logik folgend muss jede Krankheit einer Person, die ein Schauspieltalent vorzuweisen hat, ernsthaft in Frage gestellt werden. Es scheint, als hege Dr. Hruby gegenüber AsylwerberInnen eine Gesundheitsvermutung. Obwohl der Asylwerber zuvor monatelang in der Wagner-Jauregg Nervenklinik von Spezialisten behandelt wurde, die eine aussagekräftige Diagnose stellten, scheint es für Dr. Hruby kein Problem darzustellen, einem Asylwerber, den sie nur wenige Stunden untersuchte, zu unterstellen, er würde unter Umständen seine Krankheit nur simulieren. Glücklicherweise gab der Asylgerichtshof durch Dr. Kuzminski der Beschwerde statt.
 
Man schimpft gerne über die „Despoten-Regime“ im „Orient“ und in „Afrika“ und deren „islamistische Fanatiker“, die unzureichenden Frauenrechte „der Moslems“ und die mangelnde Rechtstaatlichkeit der Russischen Föderation. Für jene, die vor diesen Regimen fliehen oder es wagen, sie zu kritisieren oder zu bekämpfen, gilt jedoch, entgegen der österreichischen Tradition, die Schuldvermutung. Schuldig im Sinne des „Asylmissbrauchs“.
 
Ich schämte mich wegen der herrschenden Doppelmoral dieses Landes. Während das offizielle Österreich jedes Jahr wieder seine Sternstunden der Flüchtlingspolitik (Ungarn-Aufstand 1956) feiert, scheint es niemandem übel aufzustoßen, dass von dem zu jener Zeit praktizierten Umgang mit Geflüchteten nur noch die nostalgische Erinnerung daran blieb.
 
Angesichts des großen Bedarfs an Rechtsberatung und des Zeitmangels der angestellten Mitarbeiter fiel mir letztlich beim bestem Willen keine Ausrede ein, die gut genug gewesen wäre, um mein Ehrenamt bei Asyl in Not niederzulegen. Aus dem dreimonatigen Praktikum wurde ein 12-monatiges, und inzwischen kann ich dieser Tätigkeit als Teilzeitangestellte nachgehen (mein herzlichster Dank gilt den UnterstützerInnen!).
 
Heute schäme ich mich nicht mehr. Ich verspüre, in Angesicht konstanter Menschenrechtsverletzungen, nur mehr Empörung. Diese Emotion ist nicht nur angebracht, sie ist essentiell, um nicht zu verzweifeln, sondern lautstark und selbstbewusst gegen institutionalisierten Entzug der Menschenrechte vorzugehen.
 
Mag. Anna Resch,
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Verein „Vindex – Schutz und Asyl“ gegründet.
Auftaktveranstaltung am 12. April war ein voller Erfolg.
 
Das Theater Kosmos in Bregenz war vergangenen Freitag bis zum letzten Platz besetzt, als sich der neu gegründete Verein „Vindex – Schutz und Asyl“ der Öffentlichkeit vorstellte. An die 200 Menschen, unter ihnen etwa 50 Flüchtlinge und Asylsuchende, waren dabei.
 
Am Podium diskutierten Susanne Scholl (freie Journalistin), Michael Genner (Obmann von Asyl in Not) und Norbert Mähr (Bürgermeister von Röthis) über die Lage in Tschetschenien und die österreichische Asylpraxis.
 
Scholl und Genner prangerten den Bruch der Genfer Flüchtlingskonvention durch die österreichischen Behörden an. Bürgermeister Mähr (ÖVP), der Anfang 2010 an der Spitze seiner Gemeindemitglieder die Abschiebung einer kosovarischen Familie verhindert hatte, erklärte, er würde das jederzeit wieder tun. Diese Familie genießt mittlerweile in Österreich einen gesicherten Aufenthalt.
 
Asyl in Not begrüßt die Gründung des Vereins „Vindex“, dessen Mitglieder österreichischen, deutschen und tschetschenischen Ursprungs sind und der von Obfrau Eva Fahlbusch mit großem Engagement geleitet wird.
 
Die Behörden Vorarlbergs haben in den vergangenen Monaten mehrmals durch (teils brutal vollzogene) Abschiebungen tschetschenischer Flüchtlinge unser Augenmerk auf sich gezogen.
 
So wurde Danial M. nach Rußland deportiert und sitzt seither in Grosnyi im Gefängnis. Das Kadyrov-Regime klagt ihn genau jener Delikte an, die er im Asylverfahren als Fluchtgründe geltend gemacht hatte und die der Asylgerichtshof als „nicht glaubwürdig“ befunden hatte…
 
Danials asylberechtigte Frau war hochschwanger, als die Vorarlberger Polizei kam, um ihren Mann zu holen. Sie wurde brutal behandelt; von der Schwangerschaft (im achten Monat!) hatte die Beamtin angeblich nichts bemerkt.
 
Danials Schwiegervater (ein von Österreich anerkannter Flüchtling) ist seit damals permanenten Einschüchterungsversuchen durch Gerichte und Polizei ausgesetzt.
 
Österreichs Behörden haben durch Danials Deportation ein Strafdelikt begangen: Sie haben einen Menschen, der wegen seines Zustands (die über ihn verhängte Schubhaft) zum Widerstand unfähig war, ohne seine Einwilligung und mit Gewalt einer fremden Macht (dem Kadyrov-Regime) überliefert.
 
Dieser Tatbestand (§ 103 StGB) ist mit zehn bis zwanzig Jahren Gefängnis zu bestrafen. Das gilt nicht nur für die amtshandelnden Unterorgane, sondern ebenso für die Bestimmungstäter bis ganz oben hinauf.
 
Eine Anzeige bereiten wir vor. Es wird also wohl nicht unser letzter Besuch im „Ländle“ gewesen sein.
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
 
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Asyl in Not hat von 2010 bis Anfang 2013 eine kleine Förderung von der Europäischen Kommission bekommen. Überraschenderweise für ein Projekt, das sich der Rechtsberatung im Dublin-Verfahren widmet. Wir vertraten Österreich in einer transnationalen Partnerschaft unter Leitung der französischen NGO „Forum Réfugiés“.

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Eine tschetschenische Mutter und ihr Kind:
Weiterer Erfolg unserer parteiischen Rechtsvertretung.

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Ein weiterer Erfolg unserer parteiischen Rechtsvertretung

Ali gehört der Volksgruppe der Hazara an, die den Taliban seit jeher ein Dorn im Auge war. Er war Hirte in einer afghanischen Region, in der die Taliban gerade heute wieder sehr aktiv sind. Schon seinen Vater hatten die Taliban umgebracht; da war er noch ein Kind. Auch sonst hat er viele tote Menschen gesehen. Aber das erzählte er nur mir, bei der Vorbereitung auf den Asylgerichtshof.


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