Asyl in Not schließt sich dem heutigen Aufruf von SOS Mitmensch, Flüchtlinge unter Schutz zu stellen, an. Viele unserer Klientinnen und Klienten sind von unrechtmäßiger Abschiebung bedroht. Unsere LeserInnen erinnern sich: In zwei Fällen konnten wir es verhindern. Aber betroffen sind viel mehr; unsere Kräfte allein reichen nicht aus, sodaß wir SOS Mitmensch für diese Initiative danken. Wir bitten um Weiterverbreitung des Aufrufs und hoffen auf zahlreiche Rückmeldungen!
Michael Genner, Asyl in Not
1090 Wien, Währingerstr. 59
Tel. 408 42 10-15 oder 0676 – 63 64 371
Spendenkonto: Bank Austria
698 035 557
Privat-Asyl gegen unrechtmäßige Abschiebungen
Wir suchen Quartiergeber, die Flüchtlinge schützen wollen
Mehrmals hat SOS Mitmensch den Innenminister aufgefordert, etwas gegen
die akute Gefahr von Kettenabschiebungen zu unternehmen. Keine Reaktion.
Jetzt suchen wir private Wohnungsinhaber, die bereit sind, Flüchtlinge
für ein paar Wochen vor den Behörden zu verbergen. Wir erwarten, dass
der Verfassungsgerichtshof die betreffende Stelle des Asylgesetzes im
Oktober wegen Menschenrechtswidrigkeit aufhebt. Bis dahin herrscht bei
geschätzten 10 bis 20 Personen Lebensgefahr.
Das Problem besteht in einer bestimmten Konstellation im Asylgesetz.
Wird ein Flüchtling zu unrecht nicht zum Asylverfahren zugelassen, kommt
der Berufung keine aufschiebende Wirkung zu. Es kann so zu
Kettenabschiebungen kommen. Dabei werden Flüchtlinge von einem Land ins
nächste abgeschoben, bis ins Herkunftsland. Jedes Land verlässt sich auf
ein faires Verfahren im jeweils nächsten Staat.
Dieses Vertrauen in die Nachbarstaaten Österreichs ist aber nicht
gerechtfertigt. Zwar wird etwa bei der Slowakei wegen des Beitritts zur
EU vorausgesetzt, Asyl Suchende erwarte dort ein faires Verfahren.
Unabhängige Gerichte haben dies aber wiederholt verneint und
Abschiebungen verhindert. Kein Wunder. Probleme verschwinden nicht, nur
weil in den Beitrittsvertrag hineingeschrieben wird, sie seien jetzt
weg.
Jüngst hat sich sogar das Flüchtlings-Hochkommissariat der Vereinten
Nationen dieser Frage angenommen und sich über die Anerkennungsquoten in
der Slowakei verwundert gezeigt. Im vergangen Jahr wurde dort ein
einziger Flüchtling aus Tschetschenien anerkannt. In Österreich hingegen
kommen Tschetschenen auf eine Anerkennungsquote von 95 Prozent, weil sie
politisch verfolgt werden. Das zeigt die akute Gefahr von
Kettenabschiebungen für Flüchtlinge, die von Österreich in die Slowakei
zurückgeschoben werden.
Nun bittet SOS Mitmensch couragierte Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe.
Gesucht werden Wohnungsinhaber, die von sich aus bereit sind, vor allem
tschetschenische Flüchtlinge für ein paar Wochen vor der unrechtmäßigen
Abschiebung zu schützen. Insgesamt rechnen wir mit Bedarf für 10 - 20
Personen. Ende September beginne die Herbstsession des
Verfassungsgerichtshofes, bei dem der betreffende Passus angefochten
wurde. Wir gehen davon aus, dass er Mitte Oktober behoben wird. Bis
dahin können wir nicht warten.
+43 1 524 99 00
SOS Mitmensch, Wien
15. September, 2004