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Prokop-Prozeß:

Erste Runde

Am 25. Mai 2007 war im Wiener Landesgericht vor zahlreichem Publikum die erste Runde des Privatanklageverfahrens, das Gunnar Prokop (Witwer der Innenministerin) gegen Asyl in Not und Michael Genner angestrengt hat. Genner hielt seine Entschuldigung bei Prokops Familie aufrecht, legte aber auch dar, was er mit seinem Vorwurf, Liese Prokop sei eine Ministerin für Folter und Deportation gewesen, meinte:

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Unter ihrer Verantwortung wurde sowohl psychische als auch physische Folter angewandt. Die psychische Folter betraf schwerst traumatisierte Flüchtlinge aus Tschetschenien, die in Österreich sofort nach ihrer Ankunft in Schubhaft genommen und so neuerlich traumatisiert wurden. Dies mit dem Vorsatz (der der Ministerin anzulasten ist), weitere Flüchtlinge einzuschüchtern und von der Einreise nach Österreich abzuschrecken, damit die Asylantragszahlen sinken.
 
Physische Folter betraf insbesondere Herrn Bakary, dessen schwere Misshandlung durch Prokops Polizisten auch von Amnesty international als Folter bezeichnet wurde.
 
Die Bezeichnung „Deportation“ stammt von Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, der sich in einer Fernsehdiskussion im vergangenen Wahlkampf rühmte, dank Prokops Fremdenrechtspaket werde es gelingen, 6000 Fremde „zwangszudeportieren“.
 
Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
 
Asyl in Not
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