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Recht auf Arbeit !

Kein Mitleid mit dem ÖGB.

Asyl in Not fordert freien Zugang zum Arbeitsmarkt für alle, die in Österreich leben.


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„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
(Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 7).
 
Manche Menschen sind in Österreich gleicher als die anderen. Inländer zum Beispiel sind gleicher als „Fremde“. Darum steht auch in der Verfassung: „Alle Staatsbürger“ (und nicht: alle Menschen) sind vor dem Gesetz gleich...
 
„Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit.“
(Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 23).
 
Das Recht, zu arbeiten, wird durch die Allgemeine Erklärung jedem Menschen garantiert: auch Asylwerbern, auch Fremden, jedem Menschen ohne Ansehen der Person.
 
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht auf Arbeit, welches das Recht jedes Einzelnen auf die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen, umfaßt, und unternehmen geeignete Schritte zum Schutze dieses Rechts.“
(Internationaler Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte, Artikel 6).
 
Österreich hält diesen Pakt nicht ein. Hierzulande gilt das „Ausländerbeschäftigungsgesetz“. Fremde sind an Bewilligungen gebunden. Neu Gekommenen, Asylwerbern vor allem, wird der Zugang zum Arbeitsmarkt radikal verwehrt.
 
Zahllose Menschen werden durch dieses Gesetz, das ihnen legale Arbeitsmöglichkeiten verwehrte, zur Schwarzarbeit gezwungen, um ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien zu verdienen. Sie werden so in ihrem Recht auf Arbeit verletzt.
 
Durch das Ausländerbeschäftigungsgesetz entstand eine staatlich erzeugte Illegalität, die allen rechtsstaatlichen Grundsätzen Hohn spricht.
 
Anderswo (in Frankreich zum Beispiel) gehen Gewerkschafter auf die Straße, um für die Rechte der Einwanderer zu demonstrieren. Hier in Österreich waren die Spitzen von ÖGB und Arbeiterkammer stets das größte Hindernis für den legalen Zugang zum Arbeitsmarkt und für die Gleichberechtigung der „Fremden“. Dieser ÖGB war und ist ein Instrument der Klassenspaltung: Inländer und „Fremde“. „Legale“ und „Illegale“. Arbeiter mit und ohne Recht.
 
Hunderttausende fleißige, tüchtige Fremdarbeiter haben mit ihrer Hände Arbeit den Reichtum dieses Landes aufgebaut. Unbedankt. In den Neunzigerjahren verloren tausende von ihnen ihre Existenz. Weil der sozialdemokratische Innenminister Löschnak und sein furchtbarer Jurist Manfred Matzka beschlossen hatten, "Gastarbeiter zu räumen".
 
Heute steckt der ÖGB in der Krise. Die AK-Spitze ebenso. Unser Mitleid hält sich in Grenzen. Wir erinnern uns: AK-Präsident Tumpel (der als Bawag-Aufsichtsratsvorsitzender die Karibik-Geschäfte deckte), hat vor kurzem erst „Barrieren für ausländische Arbeitskräfte“ verlangt.
 
Gewerkschafter dieser Art haben stets behauptet, den inländischen Arbeitern „im Wort“ zu sein. Dafür mussten die „Fremden“ dran glauben. Jetzt stellt sich heraus, wie geringen Wert für sie auch die einheimischen Kollegen hatten, deren Streikfonds die Gewerkschaftsspitze bedenkenlos als Spekulationsmasse eingesetzt hat.
 
Asyl in Not fordert die Abschaffung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und die Legalisierung der illegalen Arbeiter. Wer in Österreich lebt, muß auch das Recht haben, hier zu arbeiten. Und zwar zu gleichen Bedingungen wie die Inländer: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!
 
Viele tausende Menschen, die jetzt unter elenden Bedingungen für Hungerlöhne arbeiten, könnten dann Steuern und Sozialabgaben zahlen; ihre Kaufkraft würde steigen; der Wirtschaft wäre gedient.
 
Dafür wird es nötig sein, alte Strukturen zu zerschlagen. In diesem Sinn ist die Krise des ÖGB vielleicht eine Chance.
 
Michael Genner
Asyl in Not
 
Währingerstraße 59
1090 Wien
Tel.: 408 42 10-15, 0676 – 63 64 371
www.asyl-in-not.org
 
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