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Michael Genner, Obmann von Asyl in Not, ist Preisträger der Österreichischen Liga für Menschenrechte (2011) für besonders couragierte Verdienste zur Umsetzung des Menschenrechts auf Asyl.


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Rechtsberatung, Fallbeispiele (3)

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Happy-end nach 18 Monaten „Untergrund“:
Iman darf in ihrer Schule bleiben

Iman, ein mittlerweile 11-jähriges Mädchen, kam 2008 mit ihrer älteren Schwester, die auch die Obsorge für sie hat, über Polen nach Österreich. Wegen der Dublin-Verordnung wurde ihr Asylantrag rechtskräftig negativ entschieden, sie sollten Österreich verlassen.

 
In Wien lebt noch eine weitere Schwester zusammen mit ihren Kindern, die bereits als Flüchtlinge in Österreich anerkannt sind und eine wichtige psychische Stütze vor allem für Iman darstellen, sind doch ihre Eltern nicht mehr am Leben.
 
Irgendwie gelang es den beiden Schwestern, 18 Monate im Wiener Untergrund zu überleben, ohne erwischt und nach Polen abgeschoben zu werden. Dies, obwohl Iman die ganze Zeit in die Schule ging… Dass sie „illegal“ war, fiel zum Glück niemandem auf. Damit wurde Österreich zuständig; wenn Asylsuchende 18 Monate „flüchtig“ sind, tritt die „Dublin“-Entscheidung außer Kraft.
 
Mehr als 18 Monate waren vergangen, daher stellten die zwei Schwestern in Traiskirchen einen neuerlichen Asylantrag. Ich gab ihnen einen schriftlichen Antrag auf Zulassung des Verfahrens mit, worin ich die gesetzliche Lage und den Übergang der Zuständigkeit auf Österreich erklärte.
 
Die Behörde bestätigte die Zulassung des Verfahrens durch Ausstellung der Aufenthaltsberechtigungskarte - und legte einen Termin zum Transfer in eine Unterkunft im Burgenland fest, obwohl Iman in Wien zur Schule ging.
 
Damit brach für Iman die Welt zusammen. Seit 2009 besuchte sie die Oskar Spiel Schule, eine Volksschule mit individualpsychologischer, integrativer Grundausrichtung im 15. Bezirk. Dort hat sie sehr gut Deutsch gelernt, viele Freunde gefunden und gilt als gute Schülerin. Wöchentlich fanden wegen ihrer Traumatisierung Termine beim Schulpsychologen statt. Sie fühlte sich aufgenommen und ging wahnsinnig gerne in die Schule, all dies sollte ihr jetzt verloren gehen.
 
Mir wurde Freitag Nachmittag von Frau Pratschner (Erstaufnahmestelle Traiskirchen) mitgeteilt, dass die Überstellung ins Burgenland beschlossene Sache sei - außer wir schaffen es bis Montag 8 Uhr früh (da sollte der Transfer stattfinden) eine Zustimmung zu bekommen, dass Wien die Familie in die Grundversorgung aufnimmt. Der Fall erschien aussichtslos.
 
Nach zahlreichen Telefonaten vereinbarte ich für Dienstag einen Beschwerdestellen-Termin beim Fonds Soziales Wien (FSW). Herr Pöffl (Erstaufnahmestelle Traiskirchen) sicherte mir telefonisch zu, den Transfer bis dahin zu stornieren.
 
Ich begleitete die Familie zu diesem Termin. Dort wurde uns mitgeteilt, dass dem FSW die Hände gebunden seien. Zwar würde Wien gerne die Grundversorgung übernehmen, vor allem wegen der guten Betreuung in der Oskar Spiel Schule, aber Traiskirchen würde sich „querlegen“. Daher könne sich Wien nicht erlauben, die Familie aufzunehmen. Die Schwestern müssten sich ins Burgenland überstellen lassen, von dort aus einen Antrag auf Übernahme Wiens stellen und so ihr Glück versuchen.
 
Irgendwie ist es mir aber doch noch gelungen, einen Anruf der Mitarbeiterin des FSW bei Herrn Pöffl in Traiskirchen zu erwirken. Dieser stimmte kurzer Hand zu; so konnte Wien die beiden Schwestern in die Grundversorgung aufnehmen und in einem Haus der Diakonie im 9. Bezirk unterbringen. Nach einer Woche Pause war Iman wieder beim Unterricht in ihrer Klasse. Ein vorerst großer Erfolg!
 
Mag.a Tanja Svoboda
Rechtsberaterin, Asyl in Not
 
 
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