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Schubhäftling seit drei Wochen im Hungerstreik

Asyl in Not fordert seine sofortige Freilassung !
Der Schubhaftparagraph 76 muß weg.

Der tschetschenische Asylwerber Adlan S. sitzt seit seiner Ankunft in Österreich am 1. Februar 2007 im Polizeigefängnis Hernaler Gürtel in Wien. Vor drei Wochen ist er in den Hungerstreik getreten. Seine 17jährige schwangere Frau Madina wurde getrennt von ihm im Lager Traiskirchen untergebracht. Sein Bruder Said Akhmed S. lebt als anerkannter Flüchtling in Wien.


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Die Wiener Fremdenpolizei, die den Schubhaftbescheid erlassen hat, stützt sich auf den berüchtigten Paragraphen 76 Fremdenpolizeigesetz, dessen Rechtmäßigkeit der Verfassungsgerichtshof gerade prüft.
 
Adlans Frau Madina ist - einem psychotherapeutischen Befund des Vereins HEMAYAT zufolge - schwer traumatisiert und selbstmordgefährdet (siehe dazu unsere Aussendung „Schubhaft, Dublin und kein Ende“ vom 16.2.2007, www.asyl-in-not.org).
 
Adlan wurde am 2. März 2007 von einer Asyl in Not-Mitarbeiterin in der Schubhaft besucht. Sie fand ihn in einer sehr schlechten körperlichen und seelischen Verfassung. Er berichtete, er sei am Vortag bewusstlos zusammengebrochen und in ein Krankenhaus geführt worden, wo man ihm eine Infusion verabreichte; dann habe man ihn ins Gefängnis zurückgebracht.
 
Asyl in Not hat beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien eine Haftbeschwerde eingebracht, über die noch nicht entschieden wurde.
 
Die Wiener Fremdenpolizei, die den Haftbescheid verantwortet, hat nicht die geringsten individuellen Ermittlungen dazu angestellt, warum Adlan nicht gemeinsam mit seiner schwangeren Frau im „gelinderen Mittel“ untergebracht und von seinem asylberechtigten Bruder privat betreut werden kann.
 
Dieses Unterlassen jeder Ermittlungstätigkeit ist Willkür und daher Verfassungsbruch.
 
Adlan ist in seiner Heimat gefoltert worden; seine Gattin Madina berichtete dem Psychotherapeuten, daß sie mitansehen musste, wie er nackt nach Hause gebracht wurde, „blutend und überall grün und blau. Seither habe sie hinter dem Brustbein Schmerzen; die würden durch Erinnerungen und Angst noch stärker“.
 
Ihre Cousins, die mit den Russen kollaborieren, waren gegen ihre Ehe und bedrohten sie und ihren Mann und das ungeborene Kind mit dem Tod. Die Worte ihrer Cousins, sagt Madina, „wären viele Messerstiche. Die würden das Baby niemals leben lassen.“
 
Folteropfer im vermeintlichen „Asylland“ noch einmal einzusperren, von der Familie zu trennen, in Verzweiflung und Ungewissheit zu lassen, ist neuerliche Folter und daher ein ungeheuerliches Verbrechen gegen das Menschenrecht. Der derzeitige Innenminister trägt die volle persönliche Verantwortung dafür.
 
Asyl in Not fordert Adlans sofortige Freilassung. Schon jetzt halten wir fest: Wir werden die belangte Behörde für jede aus der Haft resultierende Verschlechterung seines Gesundheitszustandes politisch und rechtlich zur Verantwortung ziehen.
 
Michael Genner
Asyl in Not
 
Währingerstraße 59
1090 Wien
Tel. 0676 63 64 371
 
www.asyl-in-not.org
 
Spendenkonto:
 
Asyl in Not,
P.S.K., Kontonummer 92.034.400
 
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