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Achtung: neues Spendenkonto von Asyl in Not! Raiffeisen 32000 Kontonummer 5.943.139
So etwas gibt es nur für Fremde. Kein Inländer darf eingesperrt werden ohne Delikt und ohne Urteil - nur zur „Sicherung“ einer Verwaltungsmaßnahme, wie es die Abschiebung ist. Schubhaft unterscheidet zwischen „Staatsbürgern“ und „Fremden“: Nur den „eigenen Leuten“, Menschen „unserer eigenen“ Abstammung und Nation, gesteht sie das Grundrecht auf persönliche Freiheit, auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht, nicht gefoltert und nicht unmenschlich behandelt zu werden, und nicht zuletzt: das Recht auf Arbeit zu. Schubhaft unterscheidet also nach „rassischen“ Kriterien: Abstammung und Nation. Schubhaft ist daher ein rassistisches Verbrechen, das in einer demokratischen Republik nicht geduldet werden kann. Daher haben wir auch kein Verständnis dafür, wenn Caritas-Präsident Küberl lediglich eine „Reduktion“ der Schubhaft (und auch das nur im Asylverfahren) anstrebt und sich eine „schubhaftfreie“ Gesellschaft nicht vorstellen kann. Auch die strikte Trennung zwischen „Flüchtlingen“ und „Einwanderern“ (welch letztere laut Caritas nur auf „Wunsch des Staates“ kommen dürfen sollen) lehnen wir ab. Zwar beschränkt sich unsere Rechtsberatung aus Gründen unserer beschränkten Zeit auf erstere. Aber politisch treten wir für offene Grenzen ein. Wir erlauben uns nämlich, Visionen zu haben. Auch Freizügigkeit ist für uns ein Menschenrecht. Daß sie heute zum Teil verwirklicht ist, nämlich innerhalb der Europäischen Union, war vor einigen Jahrzehnten auch noch völlig undenkbar. Aber zurück zur rauen Wirklichkeit. Schubhaft wird exzessiv verhängt. Seit Jänner 2006 gnadenloser denn je. Unzählige Menschen vegetieren in Österreichs Gefängnissen, oft monatelang, oftmals ohne jeden Kontakt zur Außenwelt, in verdreckten Zellen, der Willkür sadistischer Wächter ausgeliefert. Viele von ihnen wurden schon in ihrer Heimat verfolgt, wurden gefoltert, sind schwerst traumatisiert. Hier in Österreich erleben sie den Horror, unschuldig im Gefängnis zu sitzen, noch einmal. Diese Unglücklichen sind Opfer jenes Gesetzes, das - von breiter Mehrheit beschlossen - am 1. Jänner 2006 in Kraft getreten ist und als „Prokopgesetz“ in die Geschichte eingehen wird. Traumatisierte einzusperren, ist Folter im Sinne der Menschenrechtskonvention. Die verstorbene Prokop und – wie heißt der jetzige? - waren und sind verantwortlich dafür. Frohe Ostern allen Leserinnen und Lesern! Michael Genner Obmann von Asyl in Not Währingerstraße 59 1090 Wien Tel.: 408 42 10-15, 0676 – 63 64 371 Spendenkonto: Asyl in Not, P.S.K., Kontonummer 92.034.400 Wichtige Termine: Mittwoch, 18. April, ab 17 Uhr Menschenrecht statt „Fremden“recht 1 Jahr Ehe ohne Grenzen und kein Ende? 17 Uhr: Kundgebung vor dem Innenministerium Herrengasse 7, 1010 Wien Ab 18 Uhr: Demonstration durch die Innenstadt Sonntag, 22. April 2007, ab 18 Uhr Asyl in Not Sunday Festival im WUK 1090 Wien, Währingerstraße 59 Ein beeindruckendes Line-Up: neben dem Headliner House of Riddim gehen Marlene Johnson, Jah Meek und Jah Sesco zu Werke. Mit Iriepathie sind zudem die Gewinner des letztjährigen FM4 Alternative Awards ebenfalls live zu sehen. Komplettiert wird das hochkarätige Gesamtpaket von Bongoreggae und Monomania! Der Erlös dient der weiteren Arbeit von Asyl in Not Das gesamte Programm finden Sie unter: Karten: Vorverkauf 10.- Euro, Abendkasse 12 Euro. Erhältlich bei: Roots Messenjah Records, Stumpergasse 48, 1060 Wien Black market, Gonzagagasse 9, 1010 Wien Goalgetter.at, Florianigasse 31/5, 1080 Wien Jugendinfo.at, Franz Josefs Kai 51, 1010 Wien Diesen Artikel bookmarken: |
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