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Solange der Verfassungsgerichtshof prüft:

Abschiebungsstopp!


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Asyl in Not begrüßt den Beschluß des Verfassungsgerichtshofes, das Prokop’sche Antiasylgesetz von Amts wegen einem Prüfungsverfahren zu unterziehen. Vor den Folgen dieses Gesetzes haben wir immer gewarnt: Menschen werden willkürlich, ohne irgend etwas verbrochen zu haben (und oft monatelang!) in Schubhaft genommen, Traumatisierte abgeschoben. Dieses Gesetz ist verfassungswidrig und muß raschest aufgehoben werden. 
 
Solange der Verfassungsgerichtshof prüft, besteht aber weiterhin für viele Menschen höchste Gefahr. Beamte des Innenministeriums könnten versucht sein, die Absichten des Höchstgerichts zu unterlaufen und vollendete Tatsachen zu schaffen.
 
Asyl in Not fordert daher einen sofortigen und generellen Abschiebungsstopp bis zum Abschluß des Gesetzesprüfungsverfahrens.
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
Währingerstraße 59
1090 Wien
 
office@asyl-in-not.org
Tel.: 408 42 10-15; 0676 – 63 64 371
ZVR: 723727354
 
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