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Über Menschenrechte kann man nicht abstimmen.

Die Schweiz ist kein sicherer Drittstaat mehr.

Asyl in Not verlangt die Aufnahme von der Schweiz abgewiesener Flüchtlinge in der EU

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Die Schweiz hat beim Referendum am Sonntag dem rassistischen Gesetz des sattsam bekannten Ministers Blocher mit großer Mehrheit zugestimmt. Flüchtlinge, die keine Dokumente bei sich haben und sie nicht binnen 2 Tagen (!) nachbringen können, erhalten keinen Zugang zum Asylverfahren mehr; aber welcher Flüchtling in Todesangst schleppt seine Papiere mit sich herum? Dieses unsinnige Gesetz bedeutet, dass der Großteil gerade der „echten“ Konventionsflüchtlinge nun vom Asylverfahren in der Schweiz ausgeschlossen ist.
 
Damit spätestens ist die Schweiz kein sicherer Drittstaat mehr; sie hat alle humanitären Traditionen über Bord geworfen. Es ist ein Zurück in jene finstere Vergangenheit, als die deutschen Behörden auf Ersuchen der Schweiz den Judenstempel einführten, weil das „Boot voll“ war.
 
Damals sollte „der Zustand aus der Welt geschafft werden, wo die schweizerischen Passkontrollorgane an der Grenze prüfen müssen, ob der Inhaber eines deutschen Passes Arier oder Nichtarier sei.“ Schweizer Grenzorgane schickten jüdische Flüchtlinge (und andere Verfolgte) ins Dritte Reich zurück. 1942, unmittelbar nach Beginn des Holokaust, hat die Schweiz eine totale Grenzsperre für Flüchtlinge verhängt.
 
Nur wenige Aufrechte widersetzten sich damals. Paul Grüninger, Polizeihauptmann in St. Gallen, ein einsamer Kämpfer für das Recht, ließ hunderte Menschen illegal einreisen – bis er seines Postens enthoben und wegen „Amtspflichtverletzung und Urkundenfälschung“ verurteilt wurde. Solche Strafbestimmungen gegen Fluchthelfer gibt es auch heute wieder im Blocher-Gesetz.
 
Der Ausgang des Referendums lehrt, dass man über Menschenrechte nicht abstimmen kann. Wo der Staat sie mit Füßen tritt, wird Widerstand zur Pflicht.
 
1974 hat die „Freiplatzaktion für Chileflüchtlinge“ große Teile der Schweizer Bevölkerung mobilisiert. Heute geht es wieder darum, ein ungerechtes Gesetz zu bekämpfen und zu brechen. Dabei kommt auch den NGOs der Länder, die der Schweiz benachbart sind, eine wichtige Rolle zu.
 
Flüchtlinge, die in der Schweiz abgewiesen werden, können mit Fug und Recht in anderen europäischen Staaten Asyl begehren. Wir verlangen, dass Österreich sie aufnimmt, so wie Bundeskanzler Bruno Kreisky 1974 von der Schweiz abgewiesene Chileflüchtlinge aufgenommen hat.
 
Michael Genner
Asyl in Not
 
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Tel.: 408 42 10-15, 0676 – 63 64 371
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