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Verfahren gegen Michael Genner

Rückzieher der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck verzichtet „vorläufig“ auf meine Verfolgung; aber sie möchte mir eine „Probezeit“ von zwei Jahren auferlegen.

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Ein solcher „Verfolgungsverzicht“ ist gemäß § 90a der Strafprozessordnung möglich, weil meine „Schuld nicht als schwer anzusehen“ wäre und ich auch niemanden getötet habe.
 
Unsere LeserInnen erinnern sich: Ich habe auf einer Veranstaltung der Grünen in Innsbruck die Bevölkerung aufgerufen, Schutzräume zu schaffen, um die Abschiebung von Traumatisierten und Folteropfern zu verhindern.
 
Gegen diese am meisten Verfolgten richtet sich nämlich das derzeitige Asylgesetz. Jede Hilfe für diese Unglücklichen wird durch den berüchtigten § 115 Fremdenpolizeigesetz mit Gefängnis bedroht.
 
Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft leitete daher gegen mich Vorerhebungen wegen Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen (§ 282 StGB) ein; darauf können zwei Jahre Gefängnis stehen. Dagegen berief ich mich auf mein gesetzlich verankertes Notwehrrecht.
 
Viele Menschen haben sich mit mir solidarisiert: unter ihnen Ex-Caritas-Chef Helmut Schüller, Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt, der Menschenrechtsexperte Manfred Nowak, Abgeordnete Terezija Stoisits – und natürlich die Grünen in Tirol, die mich zu zwei Veranstaltungen als Redner einluden. Ihnen allen danke ich sehr; ebenso Nina Horaczek vom „Falter“, die die Sache an die Öffentlichkeit brachte.
 
Die Staatsanwaltschaft drückt sich nun vor dem Prozeß – nicht um ihn mir, sondern um ihn sich selber zu ersparen. Sich - und der Regierung, deren Weisungen sie befolgt. Der Prozeß wäre zur Tribüne geworden, um die Verbrechen anzuprangern, die heute in diesem Land an den Flüchtlingen geschehen.
 
Die Staatsanwaltschaft hat keinen Grund, auf ihren Rückzieher stolz zu sein. Die Probleme, um die es geht, sind nicht gelöst: Nach wie vor verschwinden in Österreich Tag für Tag unschuldige Menschen im Gefängnis, werden Familien auseinander gerissen, werden Flüchtlinge abgeschoben und um ihr Recht auf Asyl gebracht.
 
Dagegen leisten wir Widerstand, wir NGOs, und wir werden das auch weiterhin tun. Wir stellen Verfolgte unter unseren Schutz. Es ist Notwehr. Kein Gericht, keine Staatsanwaltschaft, keine Polizei wird uns hindern daran.
 
Die Staatsanwaltschaft – feig und anmaßend zugleich - möchte aber doch noch ein bisschen drohen: Wenn ich in den nächsten zwei Jahren vielleicht wieder etwas anstelle, dann findet das Verfahren doch noch statt.
 
Diese Drohung lässt mich völlig kalt. Sollen sie mich verfolgen, wenn sie wollen. Ich wiederhole meinen Aufruf an die Öffentlichkeit: Flüchtlinge vor der Abschiebung zu schützen, ist legitime Notwehr und selbstverständliche Pflicht.
 
Michael Genner
Asyl in Not
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Stellungnahmen zum Verfahren:
 
„Was mit Michael Genner gemacht wird, ist Politjustiz gegen Nichtregierungsorganisationen. Wenn es kriminell ist, zu sagen, dass Flüchtlinge Schutz brauchen, und wir ihnen helfen, indem wir sie vor einer Abschiebung schützen, dann bin ich aber gerne kriminell.“
(Terezija Stoisits).
 
„Ein solches Vorgehen der Justiz ist ein schwerer Eingriff in das Recht auf Meinungsfreiheit.“
(Manfred Nowak).
 
„Ich würde heute genauso handeln. Es ist Pflicht jedes demokratischen Bürgers, aktiv zu werden, wenn Menschenrechte verletzt werden – sei es, sie zu verstecken oder laut dagegen aufzutreten.“
(Helmut Schüller).
 
„Der Asyl-in-Not-Obmann ist ein Menschenrechtsverteidiger im Sinne der Menschenrechtskonvention.“
(Heinz Patzelt).
 
(Zitate aus: „Falter“, 20/2006).
 
Notwehrrecht:
 
„Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtgen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.“
(§ 3 StGB: Notwehr).
 
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