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Verfassungsbruch muß strafbar sein!

Strasser bereitet neues Unheil vor.
Asyl in Not schließt sich einem Vorschlag von Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser an.

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Der Innenminister hat aus dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs nichts gelernt. Die Hauptpunkte seines Asylgesetzes (Neuerungsverbot, Abschiebung trotz Berufung) wurden als verfassungswidrig aufgehoben. Aber Strasser kündigt – als wäre nichts geschehen - neue Verfassungsbrüche an:

Er will Doppelbestrafungen einführen, wie sie sonst nur Länder wie Nigeria kennen. Er versucht - ohne Rücksicht auf die Unschuldsvermutung - „Verdächtige“ zu kriminalisieren. Vor allem aber möchte er die unabhängige Gerichtsbarkeit liquidieren: Nicht nur der UBAS soll weg, der ihm schon lange ein Dorn im Auge ist, auch der Verwaltungsgerichtshof soll aus dem Asylverfahren verschwinden. Am liebsten wäre ihm: alle Macht für die Polizei.

Asyl in Not hat den bekannten Wiener Rechtsanwalt und Menschenrechtsexperten Dr. Herbert Pochieser um seine Meinung gefragt, wie man diesen Polizeiminister mit rechtsstaatlichen Mitteln in die Schranken weisen kann.

Dr. Pochieser schlägt vor, einen Straftatbestand „Verfassungsbruch“ zu schaffen. Der neue Paragraph im Strafgesetzbuch sollte lauten:

„Verfassungsbruch. Wer wissentlich österreichisches Verfassungsrecht missachtet, insbesondere dem Gesetzgeber ein verfassungswidriges Gesetz zur Beschlussfassung zuführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“

In Anlehnung an die verschärfte Strafbarkeit von Delikten, die gewerbsmäßig begangen werden, schlägt Dr. Pochieser einen weiteren Paragraphen vor:

„Systematischer Verfassungsbruch. Wer wiederholt einen Verfassungsbruch begeht, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“

Überdies wäre – da Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes immer wieder in skandalöser Weise missachtet wurden (Beispiel unter mehreren: Ortstafelerkenntnis) - ein weiterer Straftatbestand herzustellen:

„Wer es verweigert, mit den ihm zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshofes oder des Obersten Gerichtshofes entsprechenden Rechtszustand herzustellen, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“

Die Aufhebung von Gesetzen durch den Verfassungsgerichtshof ist „unverzüglich kundzumachen“. In der Praxis wird die Kundmachung oft wochenlang verzögert. Also wäre die Verpflichtung zur Kundmachung an eine Frist von einer Woche zu binden und überdies auch hier ein Straftatbestand einzuführen:

„Wer die unverzügliche Kundmachung eines Erkenntnisses der Verfassungsgerichtshofes verzögert, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“

Alle diese Vorschläge finden wir durchaus – wie heißt das ? – verfolgenswert. Wir machen sie hiermit der Öffentlichkeit bekannt und leiten sie zugleich den Parlamentsklubs der demokratischen Parteien weiter, in der Hoffnung auf rasche Erledigung.

Österreich muß nämlich wieder ein Rechtsstaat werden. Die Menschenrechte (die ein Teil der Verfassung sind) müssen endlich wieder gelten in diesem Land.

Michael Genner
Asyl in Not

1090 Wien, Währingerstraße 59
Tel. 408 42 10-15, 0676 – 63 64 371

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 Kunst Asyl

  Kunst erwerben, Kunst erleben, Künstler kennenlernen
Kuratierte Benefizauktion zu Gunsten von Asyl in Not
8. Dezember 2004, ab 17 Uhr
MAK (Museum für angewandte Kunst)
1010 Wien, Stubenring 5

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