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Und Ihr wisst auch, was sich auf „verraten“ reimt? Aber auf Euch trifft das hoffentlich nicht zu. Ihr seid anders. Die meisten von Euch. Hoffe ich jedenfalls. Ihr werdet daher dem rassistischen Schandgesetz der Damen Prokop und Miklautsch Eure Zustimmung verweigern. Oder irre ich mich sehr? Einer von Euch hat zum „STANDARD“ gesagt, er könne sich „nicht um persönliche Befindlichkeiten kümmern“. Damit hat er Euren Menschenrechtssprecher, den Abgeordneten Posch gemeint, der gegen die Zwangsernährung hungerstreikender Flüchtlinge aufgetreten ist. „Persönliche Befindlichkeiten“. Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Ein Rückfall in die alten Zynismen der Matzka-Zeit. Als man bei Euch vom „Gastarbeiter räumen“ sprach. Wir NGOs werden einer Zwangsernährung von hungerstreikenden Flüchtlingen niemals zustimmen. Ich habe in den 16 Jahren, die ich meinen Beruf ausübe, zu viele Menschen betreut, die nur der Hungerstreik vor der Abschiebung in den sicheren Tod gerettet hat. Ich vergesse nicht den jungen Iraner Djavad, der nach 30 Tagen Hungerstreik mit einer schweren Magenblutung auf den Gehsteig vor dem Gefängnis am Hernalser Gürtel gesetzt worden ist. Er wäre beinahe dem Mullah-Regime ausgeliefert worden und dort in den Folterkammern zugrunde gegangen. Schließlich hat er doch Asyl erhalten in unserem gastfreundlichen Land. Ich vergesse nicht meinen Besuch bei Herrn Etienne aus dem Kongo, der auch am Hernalser Gürtel saß; er war mager geworden wie ein Bleistift; seit Wochen hatte er nicht die Wäsche wechseln können; auch er hat schließlich Asyl erhalten. Ich vergesse nicht Herrn A. und Herrn L. aus Tschetschenien, um kürzer zurückliegende Beispiele zu nennen; A. hat sich freigehungert und Asyl erhalten; L. war noch nicht mager genug, noch nicht transportunfähig, wurde in die Slowakei deportiert und war dort in Gefahr, weitergeschoben zu werden in Putins Folterlager. Aber er ist mit unserer Hilfe wieder da. Zuerst illegal, dann legal. Denn wir haben – dank einem psychiatrischen Attest über seine schwere Traumatisierung – seine Zulassung zum Asylverfahren erreicht. A propos Traumatisierung: Wir nehmen auch nicht hin, daß die Ausnahmeklausel für Traumatisierte und Folteropfer aus dem neuen Gesetz gestrichen werden soll. Wir hoffen sehr – und zwar auch für Euch und im Interesse Eurer künftigen Zusammenarbeit mit uns NGOs – daß Ihr einer solchen Ungeheuerlichkeit nicht zustimmen werdet. Es wird sonst, das wisst Ihr genau, vermehrte Illegalität geben in diesem Land. Wir NGOs werden unsere Klienten schützen. Mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen. Wie gesagt, liebe Rote: ich hoffe sehr, daß die Überschrift in diesem Brief in Eurem Fall nicht stimmt. In ein paar Tagen werden wir es sehen. Beste Grüße ! Michael Genner Währingerstraße 59
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