zur Startseite

 
Beratungszeiten:
Mo. von 9 bis 13 Uhr
Di. von 13 bis 18 Uhr

Newsletter-Anmeldung

zur Sitemap

Kunstasyl 2008
Achtung: neues Spendenkonto von Asyl in Not!
Raiffeisen 32000 Kontonummer 5.943.139
Suche starten (mehrere Begriffe werden automatisch mit "und" verknüpft.)

Wer ist Schuld an den Asylkosten?

Anmerkung zur Kritik des Rechnungshofes

Asyl in Not hat seit Jahresbeginn die inhaltlichen Asylverfahren dreier tschetschenischer und einer afghanischen Familie gewonnen. Insgesamt 7 Erwachsene und 17 Kinder erhielten durch unsere Rechtsvertretung Asyl. Und zwar durchwegs im Berufungsverfahren, beim Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) – während die Erstinstanz, das Bundesasylamt, die Ansprüche unserer Mandanten rechtswidrig abgewiesen hatte.


Asyl in Not T Shirt jetzt kaufen!
Die Verfahren der Tschetschenen waren seit 2004 anhängig, die Afghanin und ihre Kinder lebten seit 2000 in Österreich, erhielten zunächst nur Abschiebungsschutz und erst beim zweiten Antrag (begründet mit frauenspezifischer Verfolgung durch die in ihrer Heimat herrschende islamische Gesellschaftsordnung) beim UBAS Asyl.
 
Insgesamt 24 von uns vertretene Personen kamen also erst nach Jahren und dank unserem Einsatz zu ihrem von der Genfer Flüchtlingskonvention und sogar vom Asylgesetz garantierten Recht. Bis dahin konnten sie nicht arbeiten und fielen daher (unfreiwillig!) dem Staat zur Last. Weit höhere Zahlen dieser Art können zweifellos die größeren NGOs (Diakonie, Caritas) nennen.
 
Daß Tschetschenen und afghanische Frauen verfolgt werden und daher im Regelfall im Berufungsverfahren Asyl erhalten, ist eine notorische Tatsache, deren Kenntnis selbst dem Bundesasylamt zugemutet werden kann.
 
Die lange Verfahrensdauer geht daher eindeutig zu Lasten des Bundesasylamtes, das nicht willens ist, sich an die Rechtsprechung des UBAS und des Verwaltungsgerichtshofes zu halten und fortwährend rechtswidrige Bescheide produziert.
 
Asyl in Not erneuert daher seine Forderung nach Auflösung dieser imkompetenten und teuren Behörde. Erstinstanz sollte in einem künftigen drei-instanzlichen Verfahren der UBAS sein, darüber könnte ein Asylgericht stehen, die letzte Entscheidung hat aber unbedingt beim Verwaltungsgerichtshof zu bleiben; jede Zugangsbeschränkung zur dritten Instanz wäre eine massive Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze und wird von uns entschieden abgelehnt.
 
Michael Genner
Asyl in Not
 
Währingerstraße 59
1090 Wien
Tel. 0676 63 64 371
 
Spendenkonto:
 
Asyl in Not,
P.S.K., Kontonummer 92.034.400
 
Diesen Artikel bookmarken:

Wieder ein Jahr überlebt...
DERWISCH: auch nach Weihnachten aktuell!
Unsere Erfolge
Der "Geschäftszweig" Asyl
Platter will die Öffentlichkeit irreführen!
Immer wieder - schon Routine:
Happy-end für Tschetschenenfamilie
Drübergefahren!
Ein Weihnachtsgeschenk zu Gunsten von Asyl in Not
Demonstration gegen Rassismus und Faschismus
Der nächste Polizeiskandal
Innenministerium: ein neuer Skandal
Asylgerichtshof
Juscha! Sieg beim Verwaltungsgerichtshof
Verfassungsgerichtshof:
Terminankündigung
Schikane gegen einen Krebskranken
Kunst Asyl
Heute: Kunstauktion
GEGENABSCHIEBUNG
KunstAsyl
Nach der Demonstration:
BLEIBERECHT !
KUNST ASYL
Asozial
Einer mehr...
Brief aus Vöcklabruck: Familie Berisha
Es ist psychische Folter!
Prokop-Prozeß
Folter und Deportation
Kein Problem ist gelöst
Gewonnenes Verfahren:
Ehe ohne Grenzen
Willkürakt der BH Neusiedl am See:
Asylamt Eisenstadt
Willkürakt der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See
Islam Asuchanov:
Solange der Verfassungsgerichtshof prüft:
Deportationsgefahr
Gut- und Schlechtmenschen
Achtung: NOTRUF ASYL
EQUAL-Projekt
Flüchtlingsfest
Flüchtlingsfest
Leidensweg eines Flüchtlings aus Nigeria
Am 20. Juni ist Flüchtlingstag
Flüchtlinge aus dem Irak
Weg mit "Dublin"!
Hilferuf aus Grein
Prokop-Prozeß:
Prokop-Prozeß
Kundgebung
Herzloser Abschiebebescheid
Kein Geschäft mit Cerberus !
Reggae für Asyl in Not
Ein Jahr Ehe ohne Grenzen
Schubhaft:
Schubhaft:
Reggae für Asyl in Not
Schubhaft: Beschwerde gewonnen !
Schubhäftling seit drei Wochen im Hungerstreik
Schubhaft, Dublin und kein Ende
Schubhaft
Prokop-Nachlese (fortgesetzt):
Prokop-Nachlese:
Solidarität!
Morddrohungen
Entschuldigung!
De mortuis nil nisi bene?
Prokop ist tot

 

Asyl in Not, Währingerstraße 59, A-1090 Wien