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Willkürakt der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See

Trotz legaler Einreise:
Halbösterreicher mit Frau und 18jähriger Tochter seit einem Monat in Schubhaft

Herr D., seine Gattin und deren 18jährige Tochter lebten in Kaliningrad; Herrn D.,’s Mutter war Österreicherin und ist 1938 nach Russland gegangen. Herr D. flüchtete nun mit seiner Familie den umgekehrten Weg. Welche Probleme er zu Hause hatte und warum, wissen wir nicht genau; er soll am Leben bedroht worden sein. Aber darum geht es hier nicht.

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Herr D., Frau und Tochter haben gültige Reisepässe. Mit Visa für Polen, wo er gearbeitet hatte. Sie fuhren mit dem Auto nach Österreich und erreichten am 27. Juni 2007 unser gastfreundliches Land. Sie  wiesen sich am Grenzübergang Kittsee mit ihren Pässen aus und beantragten Asyl. Sie wurden sofort festgenommen.
 
Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See (in Gestalt eines Beamten namens Goldenits) verhängte mit Bescheid vom 28. Juni 2007 über alle drei die Schubhaft. Begründung: Sie seien illegal (!) eingereist. Daher sei die Annahme gerechtfertigt, daß ihr Aufenthalt in Österreich die öffentliche Ordnung gefährde. Für das Asylverfahren sei nicht Österreich, sondern Polen zuständig.
 
Seit damals sitzen die drei im Polizeigefängnis Eisenstadt. Auch das 18jährige Mädchen. Dunsten lassen! Das ist die Devise der Behörden. Erst am 25. Juli, nach einem Monat Haft, wurden sie vom Bundesasylamt, Erstaufnahmestelle Ost, einvernommen. Herr D. gab zu Protokoll: „Es kränkt mich, daß österreichische Landsleute mich nach Polen jagen wollen.“ Er habe daher den Entschluß gefasst, nach Kaliningrad zurückzukehren.
 
Offenbar wiegen für ihn die Gefahren, die ihm dort drohen könnten, geringer als das Leid und die Demütigung, die ihm zugefügt wurden durch seiner Mutter ehemaliges Heimatland.
 
Gestern habe ich durch Zufall vom Schicksal dieser Familie erfahren. Sie haben mir Vollmacht erteilt, ich habe Haftbeschwerden an den Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland eingebracht und erwarte, daß sie raschestens auf freien Fuß gesetzt werden.
 
Die Familie hatte sich aus freien Stücken der Grenzkontrolle gestellt, ihre Pässe mit den polnischen Visa gezeigt und Asyl beantragt. Sie sind daher nicht illegal, sondern legal eingereist. Es bestand daher nicht der geringste Grund zur Annahme, sie würden sich dem Verfahren entziehen. Die Verhängung der Schubhaft ist daher ein reiner Willkürakt.
 
Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See ist uns seit langem bekannt und ein besonderes Nest, das ausgeräumt gehört – analog zum Bundesasylamt, Außenstelle Eisenstadt.
 
Auch diese Causa zeigt (wie vor kurzem der Fall des Tschetschenen, den Eisenstadt deportieren wollte) die Notwendigkeit einer gründlichen Reform der Beamtenschaft. Österreich muß wieder Asylland werden. Die Menschenrechte müssen wieder gelten in diesem Land.
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
Währingerstraße 59
1090 Wien
 
office@asyl-in-not.org
Tel.: 408 42 10-15; 0676 – 63 64 371
ZVR: 723727354
 
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