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Willkürakt der BH Neusiedl am See:

Beschwerde gewonnen!
UVS-Burgenland hat Schubhaft für rechtswidrig erklärt.

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Herr D., seine Gattin und die 18jährige Tochter sitzen seit über einem Monat in Eisenstadt in Schubhaft. Obwohl sie legal, mit ihren Reisepässen, nach Österreich gekommen sind und sich der Grenzkontrolle gestellt haben, wurden sie von der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See eingesperrt. Aus keinem anderen Grund als weil sie Visa für Polen hatten. „Dublin-Bezug“, heißt das im Amtsjargon.
 
Vier Wochen lang hatten sie keinen Zugang zu Rechtsmitteln – bis ich zufällig von ihrem Schicksal erfuhr und eine Haftbeschwerde einbrachte (siehe dazu unsere Aussendung vom vorigen Freitag).
 
Dieser Beschwerde hat der Unabhängige Verwaltungssenat Burgenland (Mag. Eder) nun Folge gegeben und die Schubhaft für rechtswidrig erklärt. Aus dem UVS-Erkenntnis:
 
Der Dublin-Bezug „allein reicht, wie sowohl der Verfassungsgerichtshof als auch der Verwaltungsgerichtshof mehrfach ausgeführt haben, nicht zur Schubhaftverhängung. Vielmehr besteht in jedem Einzelfall die Verpflichtung zu beurteilen, ob (...) der Bedarf zur Verfahrenssicherung mittels Anhaltung in Schubhaft überhaupt gegeben und ob die Anhaltung in Schubhaft verhältnismäßig ist.
 
„Dazu hat der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, daß selbst die Asylantragstellung in einem anderen Staat für sich genommen noch nicht ausreichend ist, eine Anhaltung in Schubhaft zu begründen. Die Hinweise der BH Neusiedl, daß die Beschwerdeführer sich zuvor bereits in Polen und der Slowakei aufgehalten hätten, vermochten somit die Schubhaft nicht zu tragen.
 
 „Es kam hervor, daß die Beschwerdeführer sich an der Grenzkontrollstelle Kittsee freiwillig der Einreisekontrolle stellten, sich dem Risiko einer (noch vor Asylantragstellung möglichen und zulässigen) Zurückweisung aussetzten und anlässlich der von ihnen herbeigeführten Kontaktaufnahme Asylanträge stellten. Die Beschwerdeführer suchten somit aktiv die Hilfe von Polizeibeamten und trachteten nicht, anlässlich ihrer Einreise solchen zu entgehen.“ (...)
 
Daher „waren die Schubhaftverhängungen als auch die bisherigen Anhaltungen in Schubhaft antragsgemäß für rechtswidrig zu erklären.“
 
Dieses Erkenntnis des UVS ist eine schallende Ohrfeige für die BH Neusiedl am See, deren Wirken uns seit Jahren immer wieder aufgefallen ist. Leider fehlen uns die Mittel, diese Umtriebe flächendeckend zu kontrollieren.
 
Herrn D.’s Mutter war Österreicherin und ist 1938 nach Russland emigriert. Vor dem Bundesasylamt gab Herr D. zu Protokoll: „Es kränkt mich, daß österreichische Landsleute mich nach Polen jagen wollen.“ Er habe daher den Entschluß gefasst, ungeachtet der Probleme, die ihm dort drohen, in seine Heimat Kaliningrad zurückzukehren.
 
Für Familie D. werden wir über eine Anwaltskanzlei Haftentschädigungen einklagen. 100 Euro pro Tag und Person – eine kleine Genugtuung nur für das ihnen zugefügte Leid. Für die Zukunft wünschen wir unseren KlientInnen alles Gute und viel Glück.
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
Währingerstraße 59
1090 Wien
 
office@asyl-in-not.org
Tel.: 408 42 10-15; 0676 – 63 64 371
ZVR: 723727354
 
Spendenkonto:
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