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derStandard.at | Panorama | Chronik 
16. Februar 2006
20:19 MEZ
Asyl in Not: Traumatisierte Menschen werden in unsichere Staaten abgeschoben
Hilfsorganisation kritisiert in Tirol Fall von Schutzklausel zum Dublin-Verfahren

Innsbruck - Traumatisierte und Folteropfer seien die Hauptleidtragenden des neuen Asyl- und Fremdenpolizeigesetzes. Diese Bilanz zog Michael Genner, Obmann der Hilfsorganisation "Asyl in Not", am Donnerstag in Tirol, rund eineinhalb Monate nachdem die neue Rechtsgrundlage am 1. Jänner in Kraft getreten ist.

Nach alter Schutzklausel seien Traumatisierte vom Dublin-Verfahren ausgenommen gewesen. "Nun werden sie eingesperrt und deportiert in so genannte 'sichere' Dublin-Staaten, die in Wirklichkeit nicht sicher sind", kritisierte Genner. Die Dublin-Klausel besagt, dass Flüchtlinge abgeschoben werden, wenn ein anderes Dublin-Land (EU-Staat, Norwegen, Island) für das Verfahren erstzuständig war. Handelt es sich dabei um die Slowakei, aber teilweise auch andere Staaten wie Polen oder Tschechien, seien die Flüchtlinge jedoch nicht sicher, warnte Genner.

Tschetschenische Flüchtlinge würden etwa aus der Slowakei nach Russland - oft in Tod oder Folter - zurückgeschoben. Die Anerkennungsrate für Tschetschenen im Asylverfahren betrage in der Slowakei etwa null Prozent, in Österreich - wenn sie nicht zuvor in ein anderes Dublin-Land abgeschoben werden - hingegen 100 Prozent, sagte Genner.

Vom Dublin-Verfahren ausgenommen seien jene Menschen, bei denen man nicht beweisen könne, durch welche Staaten sie nach Österreich eingereist sind. Dies begünstige nur jene Menschen, die sich einen "guten, teuren Schlepper" leisten können - beispielsweise Drogendealer. Diese würden dann zum Asylverfahren in Österreich zugelassen. Benachteiligt seien wiederum jene "echten Flüchtlinge, die alles verloren haben und sich keinen teuren Schlepper leisten können".

Genner appellierte an die Öffentlichkeit, "Schutzräume" für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, die in die Illegalität getrieben werden. "Wir müssen Leute verstecken, damit sie zu einem fairen Verfahren kommen", sagte Genner. Man schütze damit die Menschen "vor einer Abschiebung in den Tod".

Nach dem neuen Fremdenpolizeigesetzes können Personen, die einem Fremden den unbefugten Aufenthalt in einem EU-Staat erleichtern, allerdings mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten bestraft werden. Genner sei gegen diesen Paragrafen bereits zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegangen. Der VfGH habe die Bundesregierung vorerst zu einer Stellungnahme aufgefordert, sagte Genner.(APA)


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