Auszug aus der dagegen erhobenen Beschwerde: "Gleich als ich mit meiner Dolmetscherin eintraf, sagte mir ein Polizist, dass ,kein Anwalt mehr etwas machen kann'. Ich müsse unterschreiben, dass ich meiner freiwilligen Rückkehr nach Moldawien zustimme. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass ich ein Baby habe."
Keine Absaugpumpe
Obwohl die junge Mutter über Brustschmerzen klagte, weil sie seit Stunden nicht mehr gestillt hatte, wurde sie am gleichen Vormittag ins Schubgefängnis überstellt. Dort versuchte sie auf dem WC, die überschüssige Milch aus der Brust zu pressen. Erst gegen 17 Uhr kam eine Amtsärztin - mit der Mitteilung, dass die anstaltseigene Absaugpumpe kaputt sei. Auch der Hinweis, dass das Baby draußen krank sei, half nichts, die Mutter blieb in Schubhaft. Als sich am Abend des nächsten Tages ihr Gesundheitszustand massiv verschlechtert hatte, wurde sie entlassen.
Der Unabhängige Verwaltungssenat hat der von Genner eingebrachten Beschwerde statt gegeben und die Haft für rechtswidrig erklärt. (simo, DER STANDARD Printausgabe, 15.02.2006)